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Öffentliche Auslegung Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 30

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Brückwiesenstraße / Warnckesweg

Bezirke, Bezirksamt, Bezirksämter, Bezirksaemter, Hamburg-Nord, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Bebauungsplanung, Bauleitpläne, Groß Borstel

Plangebiet

Das Plangebiet liegt östlich der Tarpenbek und westlich der Brückwiesenstraße und wird wie folgt begrenzt: Tarpenbek - über das Flurstück 2217 (Tarpenbek), Nordgrenzen der Flurstücke 1982 und 1981, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 384 (Brückwiesenstraße), über das Flurstück 384, Südgrenze des Flurstücks 1982, über das Flurstück 2217 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).

Planziel

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Groß Borstel 30 und einer Plangebietsgröße von ca. 0,4 ha sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer überwiegend ungenutzten Fläche für Wohnungsbau geschaffen werden. Der im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Grundstücksstreifen (Flurstück 1982) war ursprünglich für eine Straßenverbindung über die Tarpenbek zwischen Brückwiesenstraße/Warnckesweg und der Straße Lütt Kollau vorgesehen und entsprechend in den geltenden Bebauungsplänen Groß Borstel 5 vom 10. November 1969 und Groß Borstel 4 vom 14. Januar 1966 als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Diese Planung wurde aufgegeben, sodass durch neues Planrecht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, das Grundstück einer neuen Nutzung als reines Wohngebiet zuzuführen.

Die Planung strebt den Neubau von etwa 15 Wohneinheiten in drei Baukörpern an, die zwei Geschosse plus Staffelgeschoss umfassen und im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden sollen. Die drei Baukörper in offener Bauweise berücksichtigen in ihrer Anordnung die zu erhaltende wertvolle Eiche sowie die Nachbarbebauung. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über einen neu herzustellenden verkehrsberuhigten Bereich. Im Westen des Plangebietes wird angrenzend an die Tarpenbek eine öffentliche Grünfläche festgesetzt.

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von §13a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB hat am 17.11.2016 stattgefunden.

Lage des Plangebietes

Bebauungsplangebiet Groß Borstel 30









Verfahrensstand

Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlicher Festsetzung und Begründung) und der Vorhaben- und Erschließungsplan wurden in der Zeit vom 04.01.2018 bis 04.02.2018  beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Technisches Rathaus, öffentlich ausgelegt.

Auskünfte zum ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf erteilt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Telefonnummer 040/42804-6022 oder -6020.

Kontakt

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Freie und Hansestadt Hamburg


Bezirksamt Hamburg-Nord

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Erreichbarkeit

U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

Barrierefreiheit

  • Barrierefrei zugänglich

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