Die Wohn-Pflege-Aufsicht berät deshalb:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer,
- die Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen,
- die Nutzer und Betreiber von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder
- Hospizen und Kurzzeitheimen.
Die Wohn-Pflege-Aufsicht überprüft die Einrichtungen mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen und deren Selbstständigkeit und Selbstverantwortung so weit wie möglich zu erhalten. Dabei arbeitet die Wohn-Pflege-Aufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Pflegetelefon Hamburg und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen.
Kontakt
Eppendorfer Landstraße 59
20249 Hamburg
Tel.: 040 42804-2212, -2214, -2920, -2143
Fax: 040 42790-4782
E-Mail: wohn-pflege-aufsicht@hamburg-nord.hamburg.de
Weitere Informationen
- Mit welchen Fragen und Anliegen Sie sich an die Wohn-Pflege-Aufsicht wenden können, erfahren Sie auf der Seite Fragen an die Wohn-Pflege-Aufsicht.
- Die Fachanweisung zur Durchführung des Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz und weitere Rechtsgrundlagen der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie auf der Seite Rechtsvorschriften zur Wohn-Pflege-Aufsicht.
- Welche Einrichtungen unter das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz fallen, erfahren Sie auf der Seite Für welche Einrichtungen gilt das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz?
- Weitere Informationen zu der Wohn-Pflege-Aufsicht auch in den anderen Bezirken Hamburgs finden Sie auf der Seite www.hamburg.de/wohn-pflege-aufsicht