Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch das Gesundheitsamt beglaubigten Bescheinigung erfolgen.
Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite ausgedruckt werden.
Für diese Leistung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Bezirksamt Hamburg-Nord – Fachamt Gesundheit
Eppendorfer Landstraße 59
20249 Hamburg
Tel.: 040 42804 - 2273
Fax: 040 42790 - 4859
E-Mail: Medizinalwesen@Hamburg-Nord.Hamburg.de
Sprechzeiten:
Montag–Freitag: 10:00–14:00 Uhr