Hoheitliches

Der Abschnitt Hoheitliche technische Aufgaben beinhaltet die bezirkliche Wasserbehörde, Gewässerbau und -unterhaltung sowie die Erschließungsdienststelle für private Bauvorhaben.

Hier sind Sie richtig, wenn Sie in öffentliche Gewässer I. und II. Ordnung einleiten möchten oder diese z. B. durch Steganlagen oder Liegeplätze nutzen wollen. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen zur Gewässernutzung und -renaturierung.

Zudem ist der Abschnitt die erste Anlaufstelle im Rahmen von Baugesuchen für private Bauherren, die beabsichtigen, den öffentlichen Grund in Anspruch zu nehmen (Überbauung, Unterbauung, Sondernutzung, Erschließungsmaßnahmen).

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind zu erreichen unter: mr@hamburg-nord.hamburg.de


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