Hintergrund dieses eindringlichen Appells ist die unverändert angespannte Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Während es auf den anderen Wochenmärkten des Bezirks im Regelfall gut gelingt, für die notwendige Entzerrung zu sorgen, bleibt der Goldbekmarkt das „Sorgenkind“ des Bezirksamtes.
Christian Landbeck, Leiter des Verbraucherschutzamtes: „Der Goldbekmarkt erfreut sich einer unverändert großen Attraktivität; das freut uns als Veranstalter und auch die Polizei kann sehr gut den Wunsch nachvollziehen, dass die Besucher*innen einfach mal rauskommen wollen. Leider fällt es dadurch aber häufig sehr schwer, die zum Beispiel notwendigen Abstände zueinander einzuhalten. Dabei setzen die Besucher*innen sich oder andere einem Infektionsrisiko aus.“
Bezirksamt und Polizei stimmen deshalb darin überein, dass hier nicht weggesehen werden darf. Bereits in der Vergangenheit wachten die Marktmeister des Bezirksamtes streng darüber, dass das durch die Corona-Eindämmungsverordnung vorgegebene Verzehrverbot auf der Marktfläche eingehalten wird. Zusätzlich konnte der Markt durch die Ausweitung auf den Goldbekplatz und die Abweisung einzelner Marktstände entzerrt werden. Die Polizei war verstärkt im Umfeld des Marktes unterwegs, um Präsenz zu zeigen und durch direkte Ansprache die Einhaltung der Corona-Eindämmungsverordnung anzumahnen.
Da dies nicht immer auszureichen scheint und zunehmend die öffentlichen Gehwege zum Treffpunkt werden, sehen Bezirksamt und Polizei sich jetzt veranlasst, strikter vorzugehen. Ab sofort wird die Polizei intensiver auf den öffentlichen Gehwegen die Einhaltung der Corona-Eindämmungsverordnung kontrollieren und vermehrt Bußgelder verhängen.
Doch soweit muss es nicht kommen: Kommen Sie allein zum Goldbekmarkt, gehen Sie dort einkaufen und verlassen den Markt und das Umfeld anschließend wieder zum Schutz Ihrer eignen Gesundheit und die der anderen Marktbesucher*innen.
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