An einem Bienenstandort in Hamburg-Alsterdorf ist die ansteckende Bienenseuche Amerikanische (bösartige) Faulbrut festgestellt worden. Diese Bienenseuche ist für Menschen völlig ungefährlich, der Verzehr von Honig, auch der von befallenen Bienen, ist unschädlich.
Es wurde ein Sperrbezirk im Radius von ca. 1 km um den befallenen Bienenstand festgelegt.
Beschreibung:
Im Norden:
Ratsmühlendamm / Ecke Fuhlsbütteler Damm , Höhe Wasserkamp auf das Gelände des Friedhof Ohlsdorf, Norderstr. bis Teichstr.
Im Osten:
Teichstr., Ringstr., Oberstr., Eichenlohweg, Nordheimstr., Fuhlsbütteler Str. bis Hartzloh
Im Süden:
Hartzloh, Ring 2, Jahnbrücke, Jahnring bis Hindenburgstr.
Im Westen:
Hindenburgstr. / Suhrenkamp / Fuhlsbütteler Damm bis Ecke Ratsmühlendamm
Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes dürfen Bienenvölker von ihrem Standort nicht entfernt sowie keine Bienenvölker und Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden.
Alle Bienenvölker im Sperrbezirk sind nach der Bienenseuchenverordnung auf Amerikanische Faulbrut amtlich zu untersuchen. Dazu müssen die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk ihre Bestände dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl anzeigen.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass alle Imker (auch außerhalb des Sperrbezirkes) verpflichtet sind, gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung ihre Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Zuständig für Meldungen von Bienenhaltungen und Fragen zum Sperrbezirk
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kümmellstr. 7, 20249 Hamburg
Telefon: 040 /42804 – 2540, Fax 040 / 427 79- 04167
Rückfragen der Medien
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