Schritt 1 – Ihr Bauvorhaben
Was? Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Beseitigung (Abbruch)
Wo? Grundstück, Anschrift
Hinweis: Liegt in der Zuständigkeit des Bezirk Hamburg Nord
Wie? Größe, Nutzung
Schritt 2 – Beratung bei der Bauprüfung
Wo?
Bezirksamt Hamburg-Nord
Zentrum für Wirtschaftsförderung Bauen und Umwelt
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Terminabsprache möglich, aber nicht zwingend notwendig.
Hinweis: Bauberatungen sind gebührenpflichtig. Pro angefangene halbe Stunde werden 29 Euro berechnet. (Stand: 1. Januar 2017)

- Ist mein Vorhaben genehmigungspflichtig?
- Ist mein Vorhaben umsetzbar?
- Grundsätzliche Zulässigkeit meines Vorhabens (planungsrechtlich)
- Welches Baugenehmigungsverfahren wähle ich / wird mir empfohlen / muss ich wählen?
- Wie sind meine nächsten Schritte?
Welche Baugenehmigungsverfahren gibt es?

§ 61 HBauO – Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Das §-61-Verfahren ist das schnellste und kostengünstigste Verfahren zu Ihrer Baugenehmigung (vorwiegend für Wohnungsbau). Denken Sie daran, dass Sie gegebenenfalls noch Genehmigungen von anderen Behörden benötigen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche des Bauordnungs- und Baunebenrechts eingehalten werden.
Wenn Sie gerne alles aus einer Hand haben wollen, sollten Sie lieber das §-62-Verfahren wählen. Dort bieten wir den Service des Verfahrensmanagers.

Im konzentrierten Baugenehmigungsverfahren übernimmt der Verfahrensmanager die Koordination aller öffentlich-rechtlichen Belange, die durch das Vorhaben berührt werden. Es wird neben dem Planungsrecht und dem Bauordnungsrecht auch das Baunebenrecht geprüft. Dafür holt der Bauprüfer alle Stellungnahmen der zuständigen Rechtsbereiche bzw. Dienststellen ein und fasst diese im Genehmigungsbescheid zusammen. So erhalten Sie als Bauherr die „Genehmigung aus einer Hand“.
§ 63 HBauO – Vorbescheid
Das Vorbescheidsverfahren bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, im Vorwege Einzelfragen bezüglich der grundsätzlichen Zulässigkeit seines Bauvorhabens zu stellen. Sie bekommen auf die präzise gestellten Fragen rechtsverbindliche Antworten.
Wir weisen darauf hin, dass der Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt.
Schritt 3 – Vorbereitung des Bauantrages
Konkret: Sie suchen sich einen Fachplaner, der Ihre Bauwünsche und Ideen in Planunterlagen umsetzt.
Achtung: Der Fachplaner muss im Besitz einer Bauvorlageberechtigung (z.B. Architekt) sein.
Welche Unterlagen Sie beim Bauamt einreichen müssen sowie auch die erforderlichen amtlichen Formulare (Antrag, Gebührenvordruck etc.) finden Sie unter: www.hamburg.de/formulardownload/103154/formulare-bauaemter
Zusammenstellung der Bauvorlagen:
Amtliche Formulare: www.hamburg.de/formulardownload
Schritt 4 – Einreichung des Bauantrages
Überprüfen Sie vorher noch einmal, ob
- Ihr Antrag vollständig ist
- alle Unterschriften geleistet sind
- Sie ausreichend viele Exemplare vorbereitet haben (gem. § 2 BauVorlVO)
- alle Angaben auf den Formularen ausgefüllt sind
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Dauer der Bearbeitungszeit, dem Ansprechpartner und dem Geschäftszeichen.
Bitte geben Sie bei Rückfragen immer das Geschäftszeichen an.
Die Prüfungsphase beginnt. In diesem Zeitraum wird Ihr Antrag in Bezug auf Brandschutz, nachbarrechtliche Belange, Abstandsflächen, Barrierefreiheit, planungsrechtliche Zulässigkeit, gestalterische Aspekte, beantragte Abweichungen und Befreiungen etc. je nach Verfahrenswahl geprüft und noch vieles mehr. Der Bauprüfer koordiniert hierbei auch die Prüfung der Inhalte anderer Dienststellen, indem er z.B. Fachämter wie Stadt- und Landschaftsplanung, Management des öffentlichen Raums mit ihren Fachabteilungen (Tiefbau und Stadtgrün), das Denkmalschutzamt etc. um ihre fachliche Beurteilung bittet. Auf dem Weg zu Ihrer Baugenehmigung können sowohl Ortsbesichtigungen als auch die Vorstellung in bezirklichen Ausschüssen zum Prüfumfang gehören.
Hinweis: Umfang und Bearbeitungszeit der Prüfung ergeben sich aus Ihrem Antragsverfahren. Anträge nach:
§ 61 HBauO | 1–2 Monate |
§ 62 HBauO | 2–3 Monate |
§ 63 HBauO | 3 Monate |
Wir freuen uns auf Ihren Bauantrag!
Schritt 5 – Die Baugenehmigung
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Hier finden Sie die Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten, Informationen zu erhalten oder uns Ihre Meinung mitzuteilen: wbz@hamburg-nord.hamburg.de