Informationen zur Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es in erster Linie, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Insbesondere die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft soll durch die Leistungen ermöglicht oder erleichtert werden. Behinderten Menschen soll zudem ermöglicht werden, einen angemessenen Beruf auszuüben.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen sich vorwiegend auf die medizinische Rehabilitation und die Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise durch Hilfen zu einer angemessenen schulischen Ausbildung.
Eingliederungshilfe im Bezirksamt Hamburg-Nord
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Grundsicherung und Soziales beraten alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hamburg-Nord gerne über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen.
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung unbedingt vorliegen:
- Ausweisdokumente
- Nachweise über Einnahmen, Belastungen und Vermögen
Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.