
Informationen zu Sozialhilfe und Grundsicherung
Existenzsichernde Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden mit dem Ziel gewährt, Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. In den Fällen, in denen das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt daraus zu bestreiten und die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – Jobcenter) nicht vorliegen, können beim zuständigen Bezirksamt existenzsichernde Leistungen in Form von Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragt werden.
Bewilligt werden können laufende Leistungen zur Aufstockung einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente (z.B. der maßgebliche Regelsatz, die Kosten für eine angemessene Wohnung), einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte) und Mehrbedarfszuschläge (z.B. für Schwangere oder behinderte Menschen).
Leistungen nach dem SGB XII im Bezirksamt Hamburg-Nord
Zu Leistungen nach dem SGB XII beraten die Mitarbeitenden des Fachamtes Grundsicherung und Soziales des Bezirksamtes Hamburg-Nord wohnortnah im Sozialen Dienstleistungszentrum oder in den Außenstellen in Barmbek/Uhlenhorst und Fuhlsbüttel/Langenhorn. Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.
- Die Fachabteilung im Kerngebiet erreichen Sie ferner per E-Mail unter:
gs-hamburg-nord@hamburg-nord.hamburg.de - Die Fachabteilung in Fuhlsbüttel/Langenhorn erreichen Sie per E-Mail unter:
gs-fuhlsbuettel@hamburg-nord.hamburg.de - Die Fachabteilung in Barmbek/Uhlenhorst erreichen Sie per E-Mail unter:
gs-barmbek@hamburg-nord.hamburg.de