Informationen zur Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. In den Fällen, in denen das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt daraus zu bestreiten, und weder die Grundsicherung für Arbeitsuchende noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen wird, kann bei dem zuständigen Bezirksamt Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Bewilligt werden können laufende Leistungen (z.B. der maßgebliche Regelsatz, die Kosten für eine angemessene Wohnung), einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte) und Mehrbedarfszuschläge (z.B. für Schwangere oder behinderte Menschen).
Sozialhilfe im Bezirksamt Hamburg-Nord
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Grundsicherung und Soziales beraten alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hamburg-Nord gerne über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen.
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung unbedingt vorliegen:
- Ausweisdokumente
- Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen
Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.