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Stadtgrün in Hamburg-Nord Sondernutzung von Grünanlagen

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Sie möchten Ihr Fest ins Grüne verlegen, planen dort Bauarbeiten, Kultur- oder Sportveranstaltungen oder möchten für Filmaufnahmen unsere Parkanlagen befahren?

Rosengärten im Stadtpark – Teilansicht

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Für die Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen (Parks, Spielplätze) über den Widmungszweck hinaus brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Bitte denken Sie an einen Bearbeitungsvorlauf von mindestens 10 Werktagen.

Ein Antragsformular finden Sie hier zum Herunterladen.

Anträge auf Sondernutzung finden Sie auch im Bürgerservice online: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11265739/

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