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Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt Das "Hamburger Maß"

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Die Leitlinien geben städtebauliche Lösungen sowie eine verträgliche Dichte und Höhe der Bebauung vor.

Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt

Hamburg ist eine attraktive, wachsende Stadt, in der viele Menschen leben möchten. Aufgabe des Senats ist es, dieses Wachstum unter vielen Aspekten verantwortungsvoll und qualitätsvoll zu gestalten. Dazu zählen unter anderem die Schaffung und der Erhalt von bezahlbaren Wohnungen, von Arbeitsstätten, von sozialer Infrastruktur, von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie von privaten und öffentlichen Frei- und Erholungsräumen und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Stadtentwicklung gehört es hierbei, eine gute und gerechte Balance für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an die endliche Ressource Fläche zu finden.

Durch die „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ werden durch den Senat und die Bezirke angemessene städtebauliche Lösungen sowie eine verträgliche Dichte und Höhe der Bebauung vorgegeben. Die Leitlinien beziehen sich auf verschiedene Quartierslagen und alle Nutzungsarten. Ziel ist es, die begrenzte Ressource Fläche effizient zu nutzen und eine nachhaltige und zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Die Leitlinien leisten somit auch einen Beitrag zur Umsetzung des Senatsziels von jährlich 10.000 zu erteilenden Baugenehmigungen für Wohnungen, die überwiegend im bestehenden Siedlungsgebieten liegen.

Die folgenden Instrumente und Maßnahmen tragen dazu bei, dass in Hamburg die notwendige Zunahme der baulichen Dichte nach einheitlichen Maßstäben gesteu­ert wird:

Quartiersdichte

Hamburg wird zur Beurteilung der baulichen Dichte den Quartiersbezug, der bisher nur in der fachlichen Debatte, aber nicht in der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (BauNVO) Eingang gefunden hat, im Planungsprozess stärker berücksichtigen. Mit der informellen „Quartiersdichte" wird die gesamte gebaute Geschossfläche eines Quartiers bezeichnet, bezogen auf eine ausgewählte Quartiersumgrenzung, die alle Außenräume wie Parks, Plätze und Straßenräume umfasst.

Der Charakter und der Eindruck von Dichte in einem Stadtraum werden somit nicht mehr von einer einzelnen Parzelle geprägt, sondern von dem Verhältnis der Gebäudevolumina zum gesamten Stadt­raum.

Die Veröffentlichung „Mehr Stadt in der Stadt – Chancen für mehr urbane Wohnqualitäten in Hamburg" (PDF) erläutert die Methodik insbesonde­re auf Basis von Untersuchungen Hamburger Quartiere und zeigt Best-practice-Beispiele.

Zusätzlich sollen die Regelobergrenzen bezüglich Grund- und Geschossflächenzahlen des § 17 BauNVO für Baugebiete möglichst ausgenutzt werden. Die Betrachtung der „Quartiersdichte“ bietet die inhaltliche Grundlage, insbesondere auch bei der Fragestellung, ob eine Überschreitung nach §17 Abs. 2 BauNVO städtebaulich vertretbar ist.

Freiräume

Ziel ist die Entwicklung von wohnortnahen, qualitätsvollen und multifunktionalen Freiräumen und deren angemessene Berücksichtigung in verdichteten Gebieten.

Im Fachbeitrag „Mehr Stadt in der Stadt – Gemeinsam zu mehr Freiraumqualität in Hamburg" sind eine Reihe von Handlungsemp­fehlungen formuliert, die bei Projekten städte­baulicher Verdichtung zu berücksichtigen sind.

Einsatz von Urbanen Gebieten gemäß § 6a BauNVO

Hamburg wird die Festsetzung der Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ in Bebauungsplänen mit dem Ziel einer flexibleren Nutzungsdurchmischung und höheren urbanen Dichten verstärkt prüfen.

Perspektivische Entwicklung von Gebieten mit geringen Dichten

Insbesondere bei Planungen von Ergänzungen/Neustrukturierungen der 1950er/60er/70er-Jahre-Siedlungen und entlang der Magistralen (Hauptverkehrsstraßen) werden künftig angemessene Dichten und städtebaulich effiziente Gebäudetypologien in Hinblick auf eine geringe Flächeninanspruchnahme realisiert. Die Ausweisung der monofunktionalen Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ soll in Zukunft grundsätzlich vermieden werden.

Kompakte Bauweisen auch bei Gewerbe, sozialen Einrichtungen sowie Einzelhandel

Auch bei gewerblichen sowie sozialen Nutzungen und im Einzelhandel soll eine gesteigerte Flächeneffizienz durch ressourcenschonende und kompakte Bautypologien z. B. durch Stapelung von gewerblichen Funktionen oder Mischung von Wohnen mit anderen Nutzungen umgesetzt werden.

Einzugbereiche der Schnellbahnstationen

Besonderes im unmittelbaren Bereich der Schnellbahnhaltestellen werden bei der Neuplanung möglichst verdichtete, nutzungsgemischte und mehrgeschossige Bebauungen vorgesehen.

Bauleitplanverfahren/Baugenehmigungs­verfahren (Städtebauliche Dichte als öffentli­cher Belang)

Die in diesen Leitlinien formulierten Ziele einer höheren Quartiersdichte, einer kompakten Stadt und einer höheren Verdichtung entlang der Magistralen und im Umkreis von Schnellbahnstationen stellen auch einen öffentlichen Belang im Baugenehmigungsverfahren dar. Sie sind bei der Entscheidung über Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen.

Die Leitlinie ist zudem als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Sie leitet das Ermessen der Bezirksverwaltung in Bauplanungs- und -genehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

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