Familiensachen zum Aufenthalt des Kindes und zum Umgangsrecht sind vorrangig zu bearbeiten. Die „Hamburger Praxis“ soll dieses Verfahren effektiv fördern.
Sollte es sinnvoll sein, gerichtliche Anträge zu stellen, so schlägt die „Hamburger Praxis“ Formulierungen vor, die den Interessen der Kinder und ihrer Eltern dienen.
Nach dem gerichtlichen Termin ist häufig der Streit im Alltag noch nicht erledigt. Deshalb ist es wichtig, dass die Hilfseinrichtungen konstruktiv zusammenarbeiten.