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Sicherer Umgang Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege

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Da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson Lebensmittel an Kinder abgeben, gelten Sie als Lebensmittelunternehmer/in und unterliegen damit auch der staatlichen Lebensmittelkontrolle.

Zwei Kleinkinder am Esstisch

Lebensmittelhygiene - Handbuch Großtagespflege Hamburg

Tagesmütter und Tagesväter als Lebensmittelunternehmer/in

Seit einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2004 gelten Tagesmütter und Tagesväter als Lebensmittelunternehmer, da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Lebensmittel an Kinder abgeben. Was bedeutet das für Sie als Tagesmutter bzw. Tagesvater?

Sie müssen sich formal registrieren lassen, an einer Belehrung zum Infektionsschutz und an einer Schulung zur Lebensmittelhygiene teilnehmen sowie einige Regeln in Ihrem täglichen Umgang mit Lebensmitteln beachten.

Die Registrierung ermöglicht es dem Amt für Verbraucherschutz, Sie über aktuelle Entwicklungen sowie akute Hinweise zur Lebensmittelhygiene zu informieren. Kontrollen sind nur bei Großtagespflegestellen vorgesehen. Die Erstkontrollen bei den Großtagespflegestellen finden nach Anmeldung statt.

Einzeln tätige Tagesmütter und Tagesväter werden nur bei gegebenem Anlass (zum Beispiel bei Beschwerden) kontrolliert.

Leitfaden für die Lebensmittelhygiene 

In Kooperation mit den zuständigen Verbraucherschutzämtern wurde ein Leitfaden zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege (PDF, 549 KB) erstellt, der sich an alle Tagesmütter und Tagesväter richtet. Der Leitfaden fasst alle wichtigen Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege zusammen.

Sie erfahren darin Schritt für Schritt, wie Sie bei der Registrierung vorgehen müssen, welche Anforderungen Sie an die Ausstattung Ihrer Räumlichkeiten (Küche und Toilette) beachten müssen und was Sie für den Umgang mit Lebensmitteln, das heißt den Einkauf, die Lagerung, Zubereitung und Anlieferung, wissen sollten.

Er enthält wertvolle Tipps, wie Sie im Alltag auf einfachem Wege die notwendigen Hygienestandards einhalten können. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass der Umgang mit Lebensmitteln unter anderem durch folgende Rechtsbereiche geregelt wird:

Weitere Informationen

Informationen zur Schulung „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ inklusive Termine finden Sie im Hamburger Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen. Die Schulung hat in erster Linie zum Ziel, die Tagesmütter und Tagesväter zu Expertinnen und Experten in eigener Sache zu machen.

Weitere für Sie relevante Informationen bietet die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Wie vermeidet man Lebensmittelvergiftungen?" (PDF, 1,8 MB). Hier wird anschaulich dargestellt, welche vorbeugenden Hygienemaßnahmen speziell beim Umgang mit Lebensmitteln beachtet werden können.

Information und Beratung zur Lebensmittelhygiene

Wenn Sie Fragen speziell zur Lebensmittelhygiene haben oder sich beraten lassen wollen, können Sie sich neben den Tagespflegebörsen auch direkt an das Verbraucherschutzamt in Ihrem Bezirk wenden.

Empfohlen wird, Kontakt zu Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt aufzunehmen, bevor Sie neue Räume anmieten bzw. eine Großtagespflegestelle gründen! Die Kontaktdaten finden Sie im Behördenfinder Hamburg unter dem Stichwort "Lebensmittelüberwachung". 

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