Als Alternative zur klassischen Theaterkasse oder Vorverkaufsstelle nutzen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, Tickets und Eintrittskarten online zu erwerben. Ärgerlich nur, wenn etwas schief geht und die heiß ersehnten Tickets nicht zu Hause ankommen oder sich die erworbenen Tickets später als gefälscht herausstellen.
Um einen Ticket-Kauf im Internet möglichst sicher zu gestalten, sollten Sie unterscheiden, ob Sie Ihren Kauf direkt beim Veranstalter, bei einer Ticketagentur (zum Beispiel eventim oder Ticketmaster) oder bei einer Ticketbörse (zum Beispiel viagogo) tätigen.
Wer ist also Vertragspartner meines Ticketkaufs? Was oft im Internet nicht unbedingt auf den ersten Blick zu erkennen ist, kann für Verbraucherinnen und Verbraucher einen großen Unterschied in puncto Kosten, Service und Sicherheit machen. Denn während der Veranstalter und die Ticketagentur Tickets aus einem eigenen Kontingent weitergeben und in der Regel ein Vertrag direkt mit dem Veranstalter geschlossen wird (sogenannter Erstmarkt), stellt eine Ticketbörse lediglich einen „Handelsplatz“ zur Verfügung. Hier kommt es nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zu einer Vertragsbeziehung mit der Ticketbörse, sondern mit zumeist unbekannten Dritten, die die Tickets auf der Plattform anbieten (sogenannter Zweitmarkt).
Für die Verbraucherseite hat dieses System fatale Folgen: Aufgrund hoher Zweitmarktpreise und undurchsichtiger Preis- und Gebührenstrukturen entstehen oftmals hohe Kosten beim Kauf. Zudem zeigen Untersuchungen von Verbraucherschützern vielfältige Probleme mit auf Ticketbörsen gekauften Tickets (zum Beispiel fremdbestimmter Lieferort und oftmals später Lieferzeitpunkt, personalisierte/nicht verkäufliche Tickets, falsche Tickets, zum Teil für gar nicht existierende Veranstaltungen). Für die Verbraucherseite kommt erschwerend hinzu, dass Ticketbörsen häufig kein standardisiertes Verfahren für Reklamationen anbieten und der Widerruf des Online-Kaufs bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen in der Regel gesetzlich ausgeschlossen ist.
Um sich also uneingeschränkt vorfreuen zu können, ist es ratsam, Eintrittskarten und Tickets direkt beim Veranstalter oder über eine Ticketagentur zu erwerben.
Tipp: Bei einem Online-Ticket zum Selbstausdrucken darf ein Tickethändler keine zusätzliche Gebühr verlangen, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. III ZR 192/17).