Verbraucherinnen und Verbraucher haben darauf in den meisten Fällen jedoch keinen Rechtsanspruch. Der Gesetzgeber sieht ein Recht auf Rückgabe nämlich grundsätzlich nur in Fällen vor, in denen die Sache einen Mangel aufweist.
Dennoch zeigen sich viele Händler ihren Kunden gegenüber kulant und nehmen auch solche Ware zurück, die den Kunden schlicht nicht gefällt. Die Vorlage eines Kassenbons ist dafür aber in der Regel Voraussetzung. Unterschiede bestehen allerdings darin, was der Kunde zurückerhält: Den bereits gezahlten Kaufpreis oder einen Gutschein für ein anderes Produkt. Dies ist – ebenso wie die Länge der Umtauschfristen – ganz unterschiedlich. Wer als Kunde also sicher gehen will, der erkundigt sich bereits beim Kauf der Ware beim Verkäufer zu den Umtauschmöglichkeiten.
Tipp: Anders ist es, wenn die Geschenke im Internet gekauft wurden. Dann hat der Kunde in der Regel die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn die Ware mangelfrei ist.
Stand: Januar 2018