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Informationsrechte Hamburgisches Transparenzgesetz

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Das Hamburgische Transparenzgesetz ist am 6. Oktober 2012 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.

3D-Männchen trägt Aktenstapel

Bezirk Harburg - Transparenzgesetz

Mit dem Transparenzgesetz werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt. Für die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erteilten Informationen können je nach Verwaltungsaufwand Gebühren anfallen.

Den Antrag auf Informationszugang können Sie, soweit das Bezirksamt Harburg für Ihr Anliegen zuständig ist, beim jeweils inhaltlich zuständigen Fachamt des Bezirksamtes stellen. Das zuständige Fachamt können Sie ggf. mit Hilfe des Behördenfinders (Stichwort Ihres Anliegens eingeben) ermitteln.

Neben Informationen auf Antrag stellt die Verwaltung eine Vielzahl von Dokumenten in einem elektronischen Register – Transparenzportal – kostenlos im Internet zur Verfügung.

Das Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg finden Sie hier.

Dort können Sie neben der Suche nach einzelnen Dokumenten unter anderem den Gesetzestext einsehen und erhalten auch weitergehende Informationen zum Thema.

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