Plangebiet
Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der Bahnlinie im Norden, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden.
Planungsziel
Anlass zur Planaufstellung war die Senatsdrucksache 2015/1960 vom 05.10.2015 „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“.
Es ist beabsichtigt, das Plangebiet neu zu ordnen und als Wohn- und Gewerbestandort und zur Unterbringung eines Sportplatzes zu entwickeln.
Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern (sowohl öffentlich gefördert als auch frei finanziert) sowie Eigentumsmaßnahmen auch im Bereich von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern. Wohnfolgeeinrichtungen (ca. 3-4 Kindergärten mit rund 400 Plätzen, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, öffentliche Spielplätze, Sport- und Freizeitflächen, Flächen für naturschutzfachlichen Ausgleich) sollen in der Planung ebenfalls Berücksichtigung finden. Ziel ist die Entwicklung eines lebenswerten, gemischten Wohnquartiers in maßvoll verdichteter Bauweise.
Entlang der Bahn sollen Gewerbeflächen entwickelt werden, die durch eingeschränktes Gewerbe und gemischte Quartiere, ausgewiesen als Misch- oder Urbanes Gebiet, von der Wohnnutzung getrennt werden.
Im Plangebiet sollen attraktive grüne Wegeverbindungen und gut nutzbare Freiflächen in Form von Parkanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen geschaffen werden, um so auch den Erholungsdruck auf das nördlich des Plangebietes ausgewiesene Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wirkungsvoll mindern zu können. Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung als Landschaftsachse im Osten der Fläche sind von besonderer Bedeutung.
Ein nachhaltiger Umgang mit den naturräumlichen Gegebenheiten - insbesondere mit Blick auf die Belange von Wasser (Lage im Wasserschutzgebiet)-, Boden - und Artenschutz und ein zukunftsfähiges Wassermanagement (Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser) ist auch im Sinne der Eingriffsreduzierung und -vermeidung erforderlich. Für die verbleibenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind entsprechende naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen nachzuweisen.
Am 08.05.2017 wurde die Öffentliche Plandiskussion durchgeführt. Die Präsentationsfolien können nachfolgend am Ende der Seite heruntergeladen werden.
Lage des Plangebiets
Bild: © Bezirksamt Harburg - Stadtplanung
Luftbild und weitere Karten
Mehr zum Plangebiet "Neugraben-Fischbek 67" können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.