Allgemeiner Kontakt | Bezirksamt Harburg Telefon: 040 4 28 71 - 2307 |
Wir bieten eine regelmäßige Impfsprechstunde an. | |
Wir führen Schuleingangsuntersuchungen durch und bieten Beratungen an. E-Mail: | |
Wir führen (schul-)zahnärztliche Untersuchungen durch und beraten zur Zahngesundheit. | |
Eltern und Familien mit Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter bieten wir zu gesundheitlichen Fragen medizinisch/pflegerische Angebote, um gesundheitliche Auffälligkeiten und eventuelle Entwicklungsverzögerungen oder Problemlagen frühzeitig zu erkennen und entsprechende weitere Schritte zu empfehlen. Telefon: 040 4 28 71 - 2340 E-Mail: | |
Amtsärztliche Gutachten | Wir erstellen amtsärztliche und sozialmedizinische Gutachten für Behörden und andere Ämter. Telefon: 040 4 28 71 - 2307 |
Telefon: 040 4 28 71 - 2364 | |
Telefon: 040 4 28 71 - 2348 | |
Gesundheitsaufsicht
| Hierzu gehören der Infektionsschutz, die Medizinalaufsicht, die Kommunalhygiene und die Wohn-Pflege-Aufsicht. Telefon: 040 4 28 71 - 2307 |
Infektionsschutz
| Wir ermitteln und beraten bei Meldungen zu Infektionskrankheiten und entwickeln Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Telefon: 040 4 28 71 - 2307 |
Medizinalaufsicht
| In der Medizinalaufsicht überwachen wir die nicht-medizinischen Heilberufe (z.B. Hebammen, Physiotherapeut:innen). Ebenso kontrollieren wir Anbieter körpernaher Dienstleistungen (z.B. Tattoo-Studios, Friseurbetriebe) bei Beschwerden über den Anbieter. Telefon: 040 4 28 71 - 2307 |
Kommunalhygiene
| Wir sind zuständig für die Hygieneüberwachung medizinischer Einrichtungen und sind Ansprechpartner für Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Schulen, Kitas, Wohn-Pflege-Einrichtungen, Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe und Wohnunterkünfte. Telefon: 040 4 28 71 - 2307 |
Wohn-Pflege-Aufsicht | Die Wohn-Pflege-Aufsicht des Gesundheitsamtes bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern von ambulanten und stationären Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und Bewohner und Bewohnerinnen von Servicewohnanlagen bei Bedarf Beratungen an. Dabei ist sie Ansprechpartnerin für Betroffene, deren Angehörige sowie für die Einrichtungen. |
Im Rahmen des Kommunalen Gesundheitsförderungsmanagements kommt das Gesundheitsamt den Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung und der Organisation von Gesundheitskonferenzen nach. | |
Alle Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher: „Gesundheitszeugnis“). | |
Untersuchungs- | Minderjährige, die eine Ausbildung beginnen, brauchen den Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung, die in Arztpraxen durchgeführt wird. |
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