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Kontaktdaten Gesundheitsamt Harburg

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Wir sind für Sie da!

Ein großes Gebäude aus Backstein, das Gesundheitsamt Harburg, in der Rathauspassage.

Gesundheitsamt Harburg

Allgemeiner Kontakt

Bezirksamt Harburg
Gesundheitsamt
Harburger Rathauspassage 2
21073 Hamburg

Telefon: 040 4 28 71 - 2307
Telefon: 040 115

E-Mail:
gesundheitsamt@harburg.hamburg.de

Impfsprechstunde im Gesundheitsamt

Wir bieten eine regelmäßige Impfsprechstunde an.
Informationen hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt.
Telefon: 040 4 28 71 - 3050

Schulärztlicher Dienst

Wir führen Schuleingangsuntersuchungen durch und bieten Beratungen an.
Informationen hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt.
Telefon: 040 4 28 71 - 3050

E-Mail:
schularzt@harburg.hamburg.de

Schulzahnärztlicher Dienst

Wir führen (schul-)zahnärztliche Untersuchungen durch und beraten zur Zahngesundheit.
Informationen hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt.
Telefon: 040 4 28 71 - 2344

E-Mail:
schulzahnarzt@harburg.hamburg.de

Mütterberatung

Frühe Hilfen

Eltern und Familien mit Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter bieten wir zu gesundheitlichen Fragen medizinisch/pflegerische Angebote, um gesundheitliche Auffälligkeiten und eventuelle Entwicklungsverzögerungen oder Problemlagen frühzeitig zu erkennen und entsprechende weitere Schritte zu empfehlen.

Telefon: 040 4 28 71 - 2340

E-Mail:
muetterberatung@harburg.hamburg.de​​​​​​​

Amtsärztliche Gutachten

Wir erstellen amtsärztliche und sozialmedizinische Gutachten für Behörden und andere Ämter.

Telefon: 040 4 28 71 - 2307

Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD)

Telefon: 040 4 28 71 - 2364

E-Mail: 
sozial
psychiatrischerdienst@harburg.hamburg.de

Jugendpsychiatrischer Dienst (JpD)

Telefon: 040 4 28 71 - 2348

E-Mail: 
jugendpsychiatrischer-dienst@harburg.hamburg.de

Gesundheitsaufsicht

 

Hierzu gehören der Infektionsschutz, die Medizinalaufsicht, die Kommunalhygiene und die Wohn-Pflege-Aufsicht.

Telefon: 040 4 28 71 - 2307

E-Mail:
infektionsschutz@harburg.hamburg.de

Infektionsschutz

 

Wir ermitteln und beraten bei Meldungen zu Infektionskrankheiten und entwickeln Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Telefon: 040 4 28 71 - 2307

E-Mail:
infektionsschutz@harburg.hamburg.de

Medizinalaufsicht

 

 

 

 

In der Medizinalaufsicht überwachen wir die nicht-medizinischen Heilberufe (z.B. Hebammen, Physiotherapeut:innen).

Ebenso kontrollieren wir Anbieter körpernaher Dienstleistungen (z.B. Tattoo-Studios, Friseurbetriebe) bei Beschwerden über den Anbieter.

Telefon: 040 4 28 71 - 2307

E-Mail:
infektionsschutz@harburg.hamburg.de

Kommunalhygiene

 

 

 

 

Wir sind zuständig für die Hygieneüberwachung medizinischer Einrichtungen und sind Ansprechpartner für Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Schulen, Kitas, Wohn-Pflege-Einrichtungen, Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe und Wohnunterkünfte.

Telefon: 040 4 28 71 - 2307

E-Mail:
infektionsschutz@harburg.hamburg.de

Wohn-Pflege-Aufsicht

Die Wohn-Pflege-Aufsicht des Gesundheitsamtes bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern von ambulanten und stationären Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und Bewohner und Bewohnerinnen von Servicewohnanlagen bei Bedarf Beratungen an. Dabei ist sie Ansprechpartnerin für Betroffene, deren Angehörige sowie für die Einrichtungen.

E-Mail:
wohn-pflege-aufsicht@harburg.hamburg.de

Kommunales Gesundheits-
förderungsmanagement (KGFM)

Im Rahmen des Kommunalen Gesundheitsförderungsmanagements kommt das Gesundheitsamt den Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung und der Organisation von Gesundheitskonferenzen nach.
Ziel ist hierbei eine bessere Vernetzung und Steuerung von Initiativen und Projekten zur Förderung der Gesundheit der Harburger Bevölkerung.

Lebensmittelbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Alle Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher: „Gesundheitszeugnis“).

Untersuchungs-
berechtigungsschein für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Minderjährige, die eine Ausbildung beginnen, brauchen den Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung, die in Arztpraxen durchgeführt wird.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird vom Einwohner-Kundenzentrum ausgestellt.

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