Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet vielfältige Dienstleistungen zu unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Er ist Anlaufstelle in Sachen Kinderschutz, hilft in Krisen und bei Erziehungsproblemen und leistet Beratung bei Trennung und Scheidung.
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet vielfältige Dienstleistungen zu unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Er ist Anlaufstelle in Sachen Kinderschutz, hilft in Krisen und bei Erziehungsproblemen und leistet Beratung bei Trennung und Scheidung.
Wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, kommt es in bestimmten Fällen dazu, dass den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise vom Familiengericht entzogen wird.
Das Jugendamt wird als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung oder ein Antrag anlässlich einer persönlichen Vorsprache erforderlich.