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Bebauungsplanentwurf Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Wilstorf 37 (Winsener Straße 32-50)

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Baupläne liegen eingerollt und gestapelt auf einer weißen Fläche.

Wilstorf 37

Die Entwürfe (zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung) werden in der Zeit vom 22. März bis einschließlich 23. April 2021 montags bis freitags (jeweils 9.00 bis 15.00 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, im Foyer öffentlich ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Situation sind Terminvereinbarungen telefonisch unter 040 42871 – 2359 oder – 2258, oder per Mail an jascha.stumpf@harburg.hamburg.de) erforderlich.

Die Unterlagen sind außerdem im Internet verfügbar: http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/

Stellungnahmen können auch unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des Hamburg-Services eingesehen und abgegeben werden. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Services sind unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de aufrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilstorf 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung und Neuordnung des teils brachliegenden Areals an der Winsener Straße 32 – 50 als Nahversorgungszentrum für Wilstorf mit Stärkung der Wohnfunktion inklusive einer Kita geschaffen werden. Es ist geplant, insgesamt etwa 290 Wohneinheiten als Geschossmietwohnungen herzustellen. Der bestehende großflächige Einzelhandel soll dauerhaft gesichert und mit weiteren Läden ergänzt werden. Innerhalb des Quartiers werden öffentliche Räume mit einer Durchwegung zwischen Winsener Straße und Eigenheimweg sowie Kinderspielflächen geschaffen.

Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilstorf 37 ist eine Umweltprüfung vorgenommen worden. Ein Ausgleich findet innerhalb des Plangebiets sowie auf externen Ausgleichsflächen statt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

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