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Öffentliche Auslegung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 (Dorflageweg)

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In der Zeit vom 22. März bis einschließlich 05. April 2022 führt das Bezirksamt Harburg für den Entwurf des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 77 (Dorflageweg) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie in Form einer öffentlichen Auslegung durch.

Lage des Bebauungsplangebiets Neugraben-Fischbek 77

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77

Zum Verfahren:

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 22. März bis einschließlich 05. April 2022 montags bis freitags (jeweils 9 bis 15 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, im Foyer öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Aufgrund der aktuellen Situation sind Terminvereinbarungen telefonisch unter 040 42871-2886, oder per Mail an sylvia.behnke@harburg.hamburg.de erforderlich. Für den Auslegungsort sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten.

Die Unterlagen sind im Auslegungszeitraum außerdem im Internet unter Bauleitplanung online Verfahrensname: Neugraben-Fischbek 77 verfügbar.

Stellungnahmen können auch unter dem o.g. Link nach kostenloser Registrierung oder schriftlich an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg abgegeben werden.

Abgrenzung des Gebiets und Planungsanlass:

Das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs Neugraben-Fischbek 77 befindet sich in fußläufiger Entfernung östlich der S-Bahn-Haltestelle Neugraben und nordöstlich des zentralen Innenstadt- und Versorgungsbereichs im Stadtteil Neugraben. Das Plangebiet wird durch die angrenzenden Straßen Dorflageweg und Kleinfeld sowie durch die S-Bahngleise im Norden und die Straße Süderelbebogen im Westen eingefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 soll die geplante städtebauliche Neuordnung des Areals am Dorflageweg mit Flächen für den Wohnungsbau sowie ergänzende soziale Nutzungen gesichert werden. Bestandteil der Neuplanung ist eine deutliche Nachverdichtung der innerstädtischen Potentialfläche zur Schaffung von Wohnraum. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sind nicht erforderlich.

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