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Geflügelpest in Norddeutschland Einschränkungen für Geflügelhalter und Handelsbeteiligte

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Nach Nachweisen des Geflügelpesterregers bei Wildvögeln und Schwänen in Hamburg wurde der Bezirk Harburg von den Auswirkungen eines Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza in einem GeflügeIbetrieb in Niedersachsen nahe der Landesgrenze zu Hamburg betroffen. Aus diesem Grund traten besondere weitere Schutzmaßnahmen in Kraft, die mit Ablauf des 17.03.2023 aufgehoben werden. Die Stallpflicht für Geflügel, das Ausstellungs- und das Aufnahmeverbot (angeordnet seit dem 10. Januar für ganz Hamburg), bleiben weiterhin bestehen.

Symbolbild Geflügel

Geflügelpest in Norddeutschland: Einschränkungen für Geflügelhalter und Handelsbeteiligte

Bekanntgabe der Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 03.02.2023 und vom 07.03.2023:

Auf der Grundlage von Artikel 39 i.V.m. Anhang X und Artikel 55 i.V.m. Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission werden die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest vom 03.02.2023 und 7.03.2023 mit Ablauf des 17.03.2023 aufgehoben.

Trennlinie

Insgesamt mussten in dem Geflügelbetrieb in Niedersachsen 53 Enten, Gänse und Hühner getötet werden. Aufgrund der örtlichen Nähe war es erforderlich, dass Sperrzonen eingerichtet werden mussten, die sich über den Großteil des Bezirks Harburg erstrecken. In den Schutz- und Überwachungszonen konnten anschließend sowohl im Landkreis Harburg als auch im Bezirk Harburg keine Anzeichen weiterer Ausbrüche festgestellt werden. Die Sperrzonen werden somit im Bezirk Harburg mit Ablauf des 17.03.2023 aufgehoben. Die Aufstallungspflicht, das Ausstellungs- und Aufnahmeverbot für Geflügel bleibt weiterhin für ganz Hamburg bestehen.

Eine Stallpflicht für Geflügel gilt bereits seit dem 10. Januar für ganz Hamburg. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring im Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt.

Die Verfügungen zur Stallpflicht finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/harburg/pressemeldungen/16817904/stallpflicht-gefluegel/

Die Allgemeinverfügung vom 03.02.2023 finden Sie hier: 
Allgemeinverfügung Geflügelpest Stand 03.02.2023 (aufgehoben)  

Die Allgemeinverfügung von Harburg finden Sie hier:
Allgemeinverfügung Geflügelpest Stand 07.03.2023 (aufgehoben)

Fragen und Antworten zur Geflügelpest sowie Verlinkungen zu den Allgemeinverfügungen der Bezirke auf einen Blick finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

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