Ein großer Teil der Sondernutzungen wird für Geschäfte und Gaststättenbetriebe erteilt, z.B. für Warenauslagen oder Tische und Stühle im Freien für Außenbewirtung. Ein kleinerer, aber genauso wichtiger Teil, der Sondernutzungserlaubnisse machen die Veranstaltungen in den Harburger Parkanlagen aus.
Die Lämmertwiete, die Lüneburger Straße und der Harburger Rathausplatz, auf dem im November der Weihnachtsmarkt und im April/Mai das Rathausfest stattfinden, gehört ebenso dazu wie der Schwarzenbergplatz mit zahlreichen Zirkusveranstaltungen, der Messe "Schaufenster Harburg" und dem Harburger Vogelschießen sowie der beliebte Harburger Stadtpark mit dem weit über die Grenzen hinaus bekannten, sommerlichen Außenmühlenfest.
Zudem werden hier beantragte Sondernutzungen auf öffentlichem Grund bearbeitet. Hierzu gehören u.a. erforderliche Leitungsverlegungen, befristete Überlassung von Flächen z.B. für Baustelleneinrichtungen oder Überfahrtsrechte.