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Bausparen Flexibel zum Eigenheim

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Lange Zeit haftete dem Bausparvertrag das Image eines eher angestaubten Finanzprodukts an. Mittlerweile bieten Bausparkassen flexible Tarife an, die das Bausparen für wohnwirtschaftliche Projekte attraktiv machen und den Bausparvertrag als Geldanlage oder Altersvorsorge ins Blickfeld rücken.  

Geldscheine - 10 Euro, 20 Euro und 50 Euro - jeweils als Haus gefaltet Bausparkassen bieten für fast jedes Sparziel den passenden Tarif an. Informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Entscheidung über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Ein Vergleich lohnt sich! 

Bausparen

Darauf sollten Sie bei Abschluss eines Bausparvertrags achten: 

  • Bestimmen Sie möglichst konkret Ihr Sparziel und wählen Sie einen Bauspartarif, der Ihrer finanziellen Belastbarkeit entspricht. 
  • Setzen Sie die Bausparsumme nicht zu hoch an. Je höher die Bausparsumme, umso höher die Abschlussgebühr und umso länger die Ansparphase bis zur Zuteilungsreife.
  • Achten Sie auf die langfristige Finanzierbarkeit Ihres Bausparprojekts. Niedrige Darlehenszinsen gehen meistens mit hohen monatlichen Tilgungsraten einher.  
  • Achten Sie auf eine angemessene Höhe der Regelbeiträge. Bei einer hohen Bausumme bedeuten z. B. niedrige Regelbeiträge eine lange Ansparphase und eine späte Zuteilung.
  • Achten Sie beim Abschluss Ihres Bausparvertrag auf unnötige Kosten wie Kontoführungsgebühren, ein Agio, das auf die Tilgungssumme aufgeschlagen wird oder auf kostenpflichtige Kundenmagazine.

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den Sie als Anleger mit einer Bausparkasse abschließen. Klassischerweise besteht ein Bausparvertrag aus einer Ansparphase, der Zuteilung des Bausparvertrags und einer Darlehensphase und wird zur Immobilienfinanzierung verwendet. Wenn Sie z. B. mittel- oder langfristig ein Haus bauen oder eine Immobilie erwerben möchten, kann für Sie ein Bauspardarlehen als Alternative oder Ergänzung zu einem Immobilienkredit in Betracht kommen.

Ein Bausparvertrag ist zudem eine staatlich geförderte Anlageform für vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber und für die staatliche geförderte Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Mit dem einkommensunabhängigen Wohn-Riester fördert der Staat außerdem die private Altersvorsorge durch Wohneigentum. Hierfür bieten die Bausparkassen spezielle Tarife an. 

Seit Bausparkassen spezielle Rendite-Tarife“ anbieten, die im Vergleich zu anderen Bauspartarifen hohe Guthabenzinsen haben und einen Bonuszins anbieten, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, kann sich ein Bausparvertrag auch als Geldanlage oder Altersvorsorge für alle die lohnen, die kein wohnwirtschaftliches Vorhaben planen oder sich in dieser Hinsicht noch nicht entschieden haben. 

Was sind die Vorteile eines Bausparvertrags?

  • Wenn Sie ein Immobilienprojekt planen, allerdings nicht über Eigenkapital verfügen, ist ein Bausparvertrag eine gute Möglichkeit, mit monatlichen Regelbeträgen Eigenkapital anzusparen und zu einem absehbaren Zeitpunkt von der Bausparkasse ein Immobiliendarlehen zu günstigen und planbaren Konditionen zu erhalten.
  • Mit einem Bausparvertrag können Sie sich niedrige Darlehenszinsen von heute für ein Bauspardarlehen in der Zukunft sichern. 
  • Wenn Sie risikobehafteten Anlageformen wie z. B. der Beteiligung an Aktienfonds mit Vorbehalt begegnen, kann ein Bausparvertrag mit Rendite-Tarif eine sichere, von den Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt unabhängige Alternative sein. 
  • Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber und staatliche Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester.
  • Bei einem Bausparvertrag können Sie die monatlichen Regel- und Tilgungsbeträge an Ihre Einkommenssituation anpassen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Sparraten zu leisten, können Sie den Bausparvertrag ruhen lassen.
  • Bausparphasen und Bausumme können Sie flexibel gestalten. So können Sie z. B. die Bausumme nach Vertragsabschluss erhöhen oder verringern. 
  • Bei Sondertilgungen in der Darlehensphase (z. B. durch eine Erbschaft) fallen bei einem Bausparvertrag keine Vorfälligkeitszinsen an.
  • Ein Bauspardarlehen ist ein nachrangiges Darlehen. Eine Immobilienfinanzierung besteht häufig aus verschiedenen Darlehensformen. Mit einem Bausparvertrag können Sie weitere Immobilienkredite aufnehmen.
  • In einer wirtschaftlichen Notlage können Sie den Bausparvertrag beleihen.
  • Ihr Bausparguthaben steht Ihnen in einer wirtschaftlichen Notlage auch kurzfristig zur Verfügung.
  • Mit Ihrer Bausparkasse haben Sie bei Ihrem Immobilienprojekt einen Partner an Ihrer Seite, der auch Finanzprodukte wie Vor-Zwischen- und Anschlussfinanzierungen zu günstigen Konditionen anbietet. 
  • Der Bausparvertrag ist nicht an den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung gebunden, sondern kann auch für eine Modernisierung oder Sanierung oder für den Erwerb von Wohn - und Baurechten verwendet werden.
  • Ein Bausparvertrag ist ein schönes Geschenk für Kinder und Enkelkinder, das ein Wohnprojekt in der Zukunft möglich macht und eine sichere Geldanlage ist. 

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Im Unterschied zu einem klassischen Immobiliendarlehen besteht ein Bausparvertrag aus einer Ansparphase, der Zuteilung des Bausparvertrags und einer Darlehensphase. In der Ansparphase sparen Sie mit monatlichen Regelbeträgen Ihr Bausparguthaben an. Wenn Sie das tariflich festgelegte Mindestguthaben angespart oder die tariflich festgelegte Mindestlaufzeit erreicht haben, wird Ihr Bausparvertrag „zuteilungsreif“. Mit Zuteilungsreife können Sie über die gesamte Bausumme, d. h über Ihr Bausparguthaben und das im Bausparvertrag vereinbarte Bauspardarlehen verfügen. Ihr Bausparguthaben besteht zum Zeitpunkt der Zuteilung aus Ihren monatlichen Regelbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen, staatlichen Prämien und Guthabenzinsen. Mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens beginnt die Darlehensphase, in der Sie das Bauspardarlehen mit monatlichen Tilgungsbeiträgen zurückzahlen.

Ob Sie das Bauspardarlehen der Bausparkasse in Anspruch nehmen oder nicht, ist von Ihrem Sparziel abhängig. Mittlerweile sind Bauspartarife auch so flexibel, dass Sie die Auszahlung des Bausparguthabens und die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und z. B. weiter Bausparguthaben ansparen können. Auch eine nachträgliche Erhöhung oder Minderung der Bausparsumme, eine Anpassung der Regeltarife an eine veränderte Einkommenssituation oder eine Aussetzung des Bausparvertrags sind möglich.

Lassen Sie sich am besten vor Vertragsabschluss ausführlich und unverbindlich bei verschiedenen Bausparkassen beraten und ziehen Sie auch Online-Angebote zum Vergleich heran. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Bausparsumme verlangen z. B. einige Bausparkassen eine erhöhte Abschlussgebühr. Zu welchem Prozentsatz diese im Bausparvertrag vereinbart wurde, schlägt sich in diesem Fall in barem Geld nieder. 

Was sind die Nachteile eines Bausparvertrags?

  • Einmal festgelegt, ändern sich Guthaben- und Darlehenszinsen in den meisten Bauspartarifen nicht. Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt können sich negativ auf die Rendite auswirken, wenn z. B. das allgemeine Zinsniveau sinkt und auf dem freien Markt Immobilienkredite zu niedrigeren Darlehenszinsen als im Bauspartarif festgelegt zu bekommen sind. Für einen Bausparer, der den Bausparvertrag als Geldanlage nutzt, sind sinkende Zinsen hingegen von Vorteil, weil er sich mit seinem Bausparvertrag hohe Guthabenzinsen und einen hohen Bonuszins gesichert hat. 
  • Die meisten Bausparkassen verlangen eine Abschlussgebühr, die sich negativ auf die Rendite auswirkt. 
  • Nach dem Bauspargesetz ist es den Bausparkassen untersagt, einen bestimmten Zeitpunkt für die Zuteilung eines Bausparvertrags auszugeben. Auch wenn Bausparkassen für den Fall der Fälle Zwischenfinanzierungen zu günstigen Konditionen anbieten, kann es zu Verzögerungen bei Immobilienprojekten und ihrer Finanzierung kommen. 
  • Die meisten Bauspardarlehen müssen in kürzeren Zeiträumen als bei einem normalen Immobiliendarlehen zurückgezahlt werden. Die monatlichen Tilgungsraten können dementsprechend hoch ausfallen. 
  • Für die Sofortfinanzierung eines Immobilienprojekts eignen sich Bausparverträge trotz Sondertarife mit Sofortfinanzierung eher nicht. 

Lassen Sie sich am besten ausführlich über den passenden Bauspartarif für Ihr Sparziel beraten und wählen Sie den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Bedacht. 

Wer kann einen Bausparvertrag abschließen?

Für den Abschluss eines Bausparvertrags gibt es keine Altersbeschränkung. Auch Jugendliche oder Kinder können bausparen. Lassen Sie sich von Ihrer Bausparkasse die nötigen Unterlagen geben. Staatliche Förderung wie z. B. die Arbeitnehmersparzulage erhalten Jugendliche ab 16 Jahre unabhängig vom elterlichen Einkommen.  

Was wird im Bausparvertrag vereinbart?

Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie Im Bausparvertrag mit Ihrer Bausparkasse den Bauspartarif für Ihr Sparziel. Der Bauspartarif bestimmt die Bausumme, den Guthaben- und Darlehenszins, die Ansparzeit, die Tilgungszeit, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regel- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr.

Welche Bauspartypen gibt es?

Wenn Sie sich für einen Bausparvertrag interessieren, sollten Sie sich als erstes überlegen, ob Sie „Finanzierer“ oder „Sparer“ sind.

„Finanzierer“ werden diejenigen Bausparer genannt, die mit dem Bausparvertrag z .B. den Bau oder den Erwerb einer Immobilie oder die Modernisierung von Wohneigentum finanzieren möchten. Bauspartarife für diese Zielgruppe haben meistens niedrige Guthabenzinsen und niedrige Darlehenszinsen.

„Sparer“ werden diejenigen Bausparer genannt, die das vereinbarte Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen wollen und den Bausparvertrag ausschließlich als Geldanlage nutzen. Bauspartarife für diese Zielgruppe haben im Vergleich zu Bauspartarifen für Finanzierer hohe Guthabenzinsen und hohe Darlehenszinsen. Da Sparer das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen, hat die Höhe des Darlehenszins eine nachgeordnete Bedeutung. Manche Bauspartarife bieten bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens zusätzlich einen Bonuszins an. 

Für den Typ des Bausparers, der sich eine Inanspruchnahme des Bauspardarlehens offen halten möchte, gibt es ebenfalls entsprechende Angebote der Bausparkassen.

Welche Bauspartarife gibt es?  

Für Bausparer, die den Bausparvertrag zur Immobilienfinanzierung nutzen möchten, bieten die Bausparkassen die Grundtypen Kurzzeittarif, Standardtarif, Langzeittarif und Optionstarif an. Für Bausparer, die den Bausparvertrag als Geldanlage nutzen möchten, bieten die Bausparkassen Renditetarife an.

Kurzzeit-, Standard- und Langzeittarif unterscheiden sich durch die Länge der Anspar- und Tilgungsphase und durch die Konditionen für die Zuteilungsreife.

Der Standardtarif ist z. B. für die mittelfristige Immobilienfinanzierung geeignet. Beim Standardtarif bestimmen Ihre individuellen finanziellen Möglichkeiten die Dauer der Anspar- und der Tilgungsphase. Die mittlere Anspardauer liegt bei sieben Jahren, die mittlere Tilgungszeit bei 11 Jahren. Die Bausumme beläuft sich in der Regel auf 40 Prozent Guthaben und 60 Prozent Darlehen. Mindestansparzeit und Mindestguthaben vor Zuteilung betragen meistens 18 Monate bzw. 40 Prozent der Bausparsumme.

Für Bausparer, die sich nicht auf einen Tarif festlegen möchten, bieten die Bausparkassen Optionstarife an. Im Optionstarif sind mehrere Tarifvarianten mit unterschiedlichen Zinsniveaus und unterschiedlichen Laufzeiten zusammengefasst. Beim Optionstarif hat der Bausparer auch nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln und Spar- und Tilgungszinsen zu ändern. Der Optionstarif eignet sich für Bausparer, die sich über ihr Sparziel unschlüssig sind. 

Der Renditetarif der Bausparkassen wendet sich an diejenigen Bausparer, die den entsprechenden Bauspartarif mit hohen Guthabenzinsen und einem Bonuszins bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens als Geldanlage nutzen möchten.

Was ist die Abschlussgebühr?

Die Abschlussgebühr fällt bei Vertragsabschluss an und wird in Prozent auf die vereinbarte Bausparsumme gerechnet. Je höher die Summe aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen, umso höher die Abschlussgebühr. In der Regel werden ein bis ein Komma sechs Prozent der Bausparsumme fällig. In einigen Bausparverträgen ist vereinbart, dass die Abschlussgebühr bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens erstattet wird.

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Die Zuteilung ist von der angesparten Bausumme, der erreichten Bewertungszahl und der Laufzeit des Vertrags abhängig. Je höher die Bewertungszahl, desto höher die Zuteilungsreife. Die im Bausparvertrag vereinbarte Mindestbewertungszahl stellt sicher, dass der Bausparer die Wartezeit bis zur Zuteilungsreife nicht unterschreitet. Die Zielbewertungszahl, die über die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags entscheidet, liegt daher nicht unter der Mindestbewertungszahl. Wird die Ansparsumme früher als zum vorgesehenen Zeitpunkt erreicht, kann die Zuteilung nicht ohne Weiteres erfolgen. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Zuteilung stellen und ggf. eine günstige Zwischenfinanzierung durch die Bausparkasse in Anspruch nehmen.

Die Bewertung der Zuteilungsreife erfolgt jeweils zum Monats- oder Quartalsende. Die individuelle Bewertungszahl wird Ihnen auf dem Kontoauszug zu Ihrem Bausparvertrag mitgeteilt. 

Einige Wochen vor Zuteilungsreife werden Sie schriftlich von Ihrer Bausparkasse informiert. Zwischen Zuteilungsreife und Auszahlung des Bauspardarlehens können allerdings Wochen liegen. Die Bausparkassen bieten für diesen Fall Zwischenfinanzierungen zu günstigen Konditionen an. 

Was passiert bei einer Kündigung vor Vertragsende?

Eine Kündigung des Bausparvertrags vor Zuteilungsreife ist grundsätzlich möglich. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wenn Sie Ihren Bausparvertrag fristgerecht kündigen, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag nicht fristgerecht, entstehen Ihnen möglicherweise Kosten für jeden Monat bis zum regulären Ende des Vertragsverhältnisses. 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung des Bausparvertrags vor Ende der siebenjährigen Sperrfrist die staatlichen Förderungen verlieren.

Sollten Sie trotz Anpassung der Ansparraten nicht in der Lage sein, die monatlichen Regelbeträge aufzubringen, sollten Sie den Bausparvertrag am besten ruhen lassen. 

Informieren Sie sich am besten vor Vertragsabschluss über die Konditionen einer vorzeitigen Kündigung. 

Wofür kann ein Bausparvertrag eingesetzt werden?

Der Verwendungszweck des Bausparguthabens aus Ihrem Bausparvertrag ist grundsätzlich frei wählbar. So können Sie z. B. das Bausparguthaben nutzen, um Vermögen anzusparen oder Investitionen nach eigener Wahl zu tätigen.

Wenn Sie das Bauspardarlehen oder staatliche Förderungen in Anspruch nehmen möchten, sind Sie seit 2009 an einen wohnwirtschaftlichen Verwendungszweck gebunden. Diesen müssen Sie mit Nachweisen dokumentieren. Wohnwirtschaftliche Unternehmungen sind u. a. Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung, Modernisierung oder Sanierung einer Immobilie oder Erwerb von Wohn- oder Baurechten. 

Eine Ausnahme von dieser Regelung sind Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden. Gleiches gilt für Bausparverträge, die vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wurden.

Informieren Sie sich am besten frühzeitig bei der Bausparkasse Ihrer Wahl, ob Ihr Sparziel zu den geförderten wohnwirtschaftlichen Verwendungszwecken gehört. 

 

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