Wenn das Erbe zur Finanzfalle wird
Die meisten Deutschen möchten sich nicht schon zu Lebzeiten mit dem Thema Erbe auseinandersetzen und haben daher weder ihr Testament gemacht noch einen Erbvertrag abgeschlossen. Wenn jedoch Immobilienbesitz vererbt werden soll, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten der Weitergabe auseinanderzusetzen. Andernfalls müssen Erben wertvoller Immobilien am Ende tief in die Tasche greifen. Wurden Immobilien in der Vergangenheit lediglich zu einem Teil ihres tatsächlichen Wertes besteuert, wird die Steuer inzwischen nach dem realen Verkehrswert des Eigenheims bemessen. Die daraus resultierende Steuerbelastung fällt bei der Vererbung hochpreisiger sowie mehrerer Immobilien besonders schwer ins Gewicht.
So lassen sich Steuern sparen
Wird die Immobilie an die Nachkommen verschenkt anstatt vererbt, lässt sich Erbschaftssteuer sparen. Bei Schenkungen gelten zwar die gleichen Steuersätze wie bei Erbschaften, jedoch steht den Erben bei Schenkungen alle zehn Jahre ein bestimmter Freibetrag zu. Durch die Möglichkeit eine Immobilie oder anderes Vermögen bereits zu Lebzeiten etappenweise an einen Erben zu verschenken, lassen sich die gesetzlich festgelegten steuerlichen Freibeträge so alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Kindern kann auf diese Weise eine Immobilie steuerfrei vermacht werden, obwohl sie eigentlich nur Anrecht auf den halben Freibetrag hätten. Zwischen den Schenkungen oder der ersten Schenkung bis zum Tod müssen jedoch mindestens zehn Jahre liegen. Nur wenn frühzeitig mit den Schenkungen begonnen wird, lässt sich eine Menge Geld sparen.
Durch Klauseln Sicherheit schaffen
Vielen Menschen fällt es schwer, ihr angespartes Vermögen wegzugeben. Besonders im Alter ist die frühzeitige Schenkung des Wohneigentums ein heikles Thema. Es gibt für den Schenkenden jedoch verschiedene Möglichkeiten sich selbst und die eigene Altersvorsorge abzusichern. So kann dem Schenkenden ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie eingeräumt werden oder es kann vereinbart werden, dass der Empfänger der Schenkung persönlich dafür aufkommt, wenn der Schenkende pflegebedürftig wird. Wer sich ein lebenslanges Wohnrecht, den sogenannten Nießbrauch sichert, kann auch dadurch Steuern sparen, dass der Eintrag ins Grundbuch den Verkehrswert der Immobilie senkt.
Rücknahmerecht schützt vor Zwangsversteigerung
In bestimmten Fällen ist ein späterer Wiederruf der Schenkung möglich. Gerät der Empfänger der Schenkung etwa durch Insolvenz in finanzielle Not, kann die Schenkung möglicherweise zurück genommen werden, um die Immobilie vor einer Zwangsversteigerung zu bewahren.
Beantwortung erbrechtlicher Fragen
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