Ein Notruf wird sofort von der Zentrale beantwortet, die bei Bedarf die notwendige Hilfe veranlasst, zum Beispiel einen Arzt, eine Pflegekraft, eine Person Ihres Vertrauens oder auch einen Rettungsdienst verständigt.
Den Alarm können Sie in Ihrer gesamten Wohnung beziehungsweise Haus auslösen, egal, ob Sie sich gerade im Keller, im Garten oder in der Wohnung befinden.
Hausnotrufsysteme werden von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und von privaten Anbietern angeboten.
Finanzielle Förderung
Die Hausnotrufkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Pflegekasse oder auch vom Grundsicherungs- und Sozialamt bezuschusst beziehungsweise übernommen werden.
Anspruch auf Hausnotruf nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tage überwiegend auf sich selbst gestellt sind, die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- beziehungsweise Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Definitionen und Erläuterungen dazu finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Die Übernahme der Kosten für eine Hausnotrufversorgung kann, falls keine Pflegeleistungen benötigt werden, als Altenhilfeleistung bewilligt werden, wenn dadurch altersbedingte Schwierigkeiten verhütet oder abgemildert werden.
Ist die Hausnotrufversorgung in Einrichtungen des Servicewohnens Teil der Standardleistung, so ist sie mit dem entsprechend erhöhten Betreuungszuschlag abgegolten.