Hochzeit und Steuern
Wenn das Jahr zu Ende geht, ist regelmäßig ein wundersamer Anstieg von Eheschließungen zu verzeichnen. Aufgrund von Steuervorteilen lohnt sich eine Hochzeit nämlich für viele Brautpaare!
Bei gleichem Verdienst beider Partner bietet sich die Steuerklasse IV an, wenn aber ein Partner mehr als 60% als der andere verdient, kommt das „Ehegattensplitting“ ins Spiel, bei dem das zu versteuernde Geld zu gleichen Anteilen auf beide Partner verteilt wird. Die geringer verdienende Hälfte kommt hier in die Steuerklasse 3 und die besser bezahlte in die V. Es bleibt dann mehr Geld übrig, als bei unverheirateten Paaren. Berufstätige Ehepaare haben zusammengefasst die Wahl zwischen drei Steuerklassenkombinationen und können so beeinflussen, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird.
- Steuerklasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen
- Steuerklasse IV/IV, wenn beide Partner gleich viel verdienen
- Steuerklasse IV/IV mit Faktor, um die mit Klasse V einhergehenden Steuerabzüge zu vermeiden
Doch nicht nur Paare mit unterschiedlichen Gehältern haben finanzielle Vorteile. Bei den folgenden Bedingungen gibt es Steuervorteile durch die Hochzeit:
- Beide Partner haben ein unterschiedlich hohes Einkommen
- Beide Partner wollen Kinder und das Elterngeld soll höher ausfallen
- Bei Zinseinnahmen kann die Kapitalertragssteuer gespart werden
- Beide Partner können sich nun steuerfrei sehr hohe Geschenke machen
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Ehevertrag – ja oder nein
Gerade, wenn man am Anfang einer Ehe steht, wirkt ein Ehevertrag, in dem man den Fall eines Beziehungsendes verhandelt, oft wie eine Euphoriebremse. Übersehen wird dabei, dass ein solcher Vertrag faire und saubere Lösungen bei einer emotional aufgeladenen Trennung ermöglichen kann. Nüchtern betrachtet können hier die Aufteilung von Vermögen und Unterhaltszahlungen oder Erbfragen geklärt werden. Das bedarf eines Notars, der den Ehevertrag beglaubigt und beratend zur Seite steht.
Versicherungen checken
Verheiratete können neben den Steuern auch Geld mit einer gemeinsamen Versicherungspolice sparen. Bei den Sachversicherungen wie Hausrat und Haftpflicht reicht es, die teure zu kündigen und für den gemeinsamen Haushalt die günstigere zu behalten. Die KFZ-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung kann auf den Partner ausgeweitet werden, sodass auch er von dem Versicherungsschutz profitiert.
Es empfiehlt sich, die Angebote aller Versicherungen gründlich zu vergleichen und im Internet angebotene Versicherungsrechner zu verwenden.
Eine Lebensversicherung wird wichtig um einen Ehepartner finanziell abzusichern, wenn einer der Partner stirbt. Dabei sollte unbedingt der Name des Partners angegeben werden, um Verwirrung bei Personen, die mehrmals verheiratet waren zu vermeiden.
Unromantisch, aber im Ernstfall auch hilfreich - die Scheidungs-Rechtschutzversicherung, welche die nicht unbeträchtlichen Kosten im Fall der Scheidung übernimmt.
Sicher im Alter
Auch die staatlich geförderte Rieser-Rente bietet verheirateten Paaren Vorteile: Hat der Ehepartner Anspruch auf die Zulage, sind auch Selbstständige oder erwerbslose Hausfrauen oder -Männer förderberechtigt – obwohl sie nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Zudem sind Verheiratete besser gegen Altersarmut abgesichert, als Paare ohne Trauschein: Wenn ein Ehepartner verstirbt, bekommt der andere nämlich eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Zudem hat der verwitwete Partner Ansprüche aus eventuellen Betriebsrenten.