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SARS-CoV-2-Pandemie Verstärkte Überwachung auf Corona-Mutationen

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Um Mutationen des neuen Corona-Virus schneller zu identifizieren, wird in Deutschland die Sequenz-Analyse via NGS-Technologie ausgeweitet. Angestrebt wird die Ganzgenom-Sequenzierung von mindestens 5 Prozent der positiven Proben. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Surveillance Datenbank, um die Verbreitung und Evolution von SARS-CoV-2 in Deutschland verfolgen zu können.

Ganzgenom-Sequenzierung via NGS-Technologie in Hamburger Landeslabor

Im Zuge der weltweiten Covid-19-Pandemie werden immer mehr Varianten des Erregers SARS-CoV-2 entdeckt. Für manche dieser Virusvarianten wird ein höheres Ansteckungsrisiko vermutet und aktuell untersucht. Im Fokus der Wissenschaft stehen außerdem die Fragen, ob die Mutationen zu schwereren Krankheitsverläufe führen oder ob die Veränderungen im Erbgut einen Einfluss auf die Wirksamkeit von Impfungen haben.

Für die Eindämmung des Infektionsgeschehens ist es daher essentiell, das Auftreten solcher Virusvarianten schnellstmöglich zu erkennen. Nur so können Gegenmaßnahmen ergriffen werden, bevor sich die neuen Virusvarianten ausbreiten. Um einen aktuellen und verlässlichen Überblick über die Mutationen des neuen Corona-Virus in Deutschland zu erhalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Coronavirus-Surveillanceverordnung auf den Weg gebracht, die am 19. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Deutschland kurzfristig mehr Vollgenomsequenzdaten des Coronavirus SARS-CoV-2 erhoben werden. Ziel ist der Aufbau einer Datenbank mit einer ausreichend hohen Zahl von möglichst repräsentativ erhobenen Genomsequenzdaten, die an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Abhängig von der Anzahl der Neuinfektionen wird angestrebt, fünf bzw. zehn Prozent aller positiven Corona-Proben auf mögliche Mutationen überprüfen zu lassen.

Die Untersuchung erfolgt von speziell qualifizierten Untersuchungseinrichtungen. So ist u.a. sicherzustellen, dass die Untersuchungsstellen für eine Vollgenomsequenzierung inklusive der bioinformatischen Auswertung qualifiziert sind. Darüber hinaus müssen sie „unter der Leitung eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie stehen oder Teil einer (außer)universitären Forschungseinrichtung … sein.“ Mit dieser Anforderung wird sichergestellt, dass die Erhebung und Auswertung der Daten nach hohen wissenschaftlichen Standards erfolgt. Die Daten dienen der Politik schließlich als Grundlage für weitreichende Entscheidungen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Auch das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) – Landeslabor der Freien und Hansestadt Hamburg – verfügt über ein entsprechend qualifiziertes Labor mit der entsprechenden wissenschaftlichen Leitung, in dem die NGS-Technologie eingesetzt wird, um Gesamtgenomsequenzierungen im Hochdurchsatz durchzuführen. Dabei werden am HU sowohl die Sequenzierungen als auch die rechner-gestützten Analysen zur Auswertung durchgeführt (Bioinformatik). Dadurch gehört das Hamburger Landeslabor zu den qualifizierten Einrichtungen, in dem Genome von Viren wie SARS-CoV-2 auf bekannte oder unbekannte Mutationen untersucht werden können.

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