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Umweltbericht Feinstaub in der Silvesternacht: Günstige Wetterlage verhinderte höhere Luftbelastung

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Das Institut für Hygiene und Umwelt hat als Betreiberin des Hamburger Luftmessnetzes eine Information zum Feinstaubereignis „Silvester 2022" veröffentlicht. Die Ergebnisse der Luftuntersuchungen zeigen, dass im Vergleich zu den beiden vorherigen Jahren, in denen es durch pandemiebedingte Beschränkungen vergleichsweise wenig Feuerwerk gab, die Freisetzung von Feinstaub zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder anstieg. Die Tiefdruckwetterlage mit Regen und kräftigem Wind führte jedoch zu einem guten Luftwechsel, so dass erhöhte Feinstaubbelastungen nur kurzzeitig und lokal gemessen wurden.

Feuerwerk über dem Hamburger Hafen

Feinstaub in der Silvesternacht: Günstige Wetterlage verhinderte höhere Luftbelastung

In Großstädten und Ballungsräumen wie Hamburg gibt es naturgemäß eine hohe Dichte an privaten Silvesterfeuerwerken. Neben den erwünschten optischen und akustischen Effekten durch das Feuerwerk kommt es hierbei auch zu einer Freisetzung von Luftschadstoffen wie Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffmonoxid (NO). Feinstaub wird jedoch in besonders starkem Maße freigesetzt. Das Umweltbundesamt schätzt die bundesweit durch Feuerwerke insgesamt freigesetzte Menge an Feinstaub auf jährlich rund 2.050 Tonnen, der Hauptteil davon am Silvesterabend – das sind etwa ein Prozent der jährlichen Gesamtmenge in Deutschland.

Bei Messungen des Hamburger Luftmessnetzes kommt es an Silvester bzw. Neujahr immer wieder zu auffälligen, kurzfristigen Erhöhungen, insbesondere der Messwerte für PM10-Feinstaub (Staubkorngröße kleiner als zehn Mikrometer). So auch zum Jahreswechsel 2022/2023: An allen elf Stationen des Luftmessnetzes wurde zwischen 1 Uhr und 3 Uhr ein deutlicher Anstieg der Stundenmittelwerte registriert. Die beiden Stationen Stresemannstraße und Habichtstraße zeigten kurzzeitig Stundenmittelwerte von über 200 µg/m³ PM10-Feinstaub, während die übrigen Messstationen deutlich geringere Stundenmittelwerte zeigten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) legt als Kurzzeit-Grenzwert für PM10-Feinstaub einen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ fest, wobei 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt sind. Erst ab der 36. Überschreitung gilt der Tagesmittelwert rechtlich als überschritten. 

Die ausgeprägte Tiefdruckwetterlage zum Jahreswechsel sorgte für einen guten Luftwechsel, so dass der Anstieg der Feinstaubbelastung nur kurzzeitig und lokal gemessen wurde. Anhaltende und ergiebige Regenfälle bestimmten das Wettergeschehen am Silvesterabend, im Laufe der Nacht gab es nur noch vereinzelten, geringen Niederschlag. Der Wind nahm jedoch bis zum späten Abend erheblich zu und erreichte gegen Mitternacht Geschwindigkeiten von 6 bis 7 Metern pro Sekunde. Die Luftdurchmischung führte dazu, dass ab ca. 3 Uhr am Neujahrsmorgen die gemessenen Belastungen wieder deutlich unter dem Tagesmittel-Grenzwert von 50 µg/m³ lagen, so dass dieser nicht überschritten wurde. Rückblickend wurden in den letzten Jahren Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwerts in Hamburg am Neujahrstag zum Jahreswechsel 2019/2020 gemessen.

Den Kurzbericht des Hamburger Luftmessnetzes mit Vergleich der Daten aus den letzten zehn Jahren finden Sie unten als Download.

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