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Das Gremium für einheitliche Gesundheits- und Hygienestandards in der Kauffahrteischifffahrt

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Der Arbeitskreis als Ländervertretung

In dem seit 1974 bestehenden AkKü beraten sich Ländervertreterinnen und Ländervertreter der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Der Vorsitz und die Geschäftsführung des AkKü liegen aufgrund des Abkommens der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin, der Norddeutschen Kooperation im Gesundheitswesen beim Hamburg Port Health Center des Instituts für Hygiene und Umwelt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in Hamburg.

Der Arbeitskreis vertritt die Gesundheitsbehörden seiner Mitgliedsländer in maritimen Sachverhalten und gibt Empfehlungen heraus, die der Harmonisierung der Arbeit der Hafenärztlichen Dienste in Deutschland dienen. Diese Empfehlungen können für Reedereien, schiffsausrüstende Apotheken, Schiffsärzte, Betriebsärzte und andere Personen ebenfalls von Bedeutung sein.

Die Ländervertreterinnen und Ländervertreter treffen sich zu zwei regelmäßigen Hauptsitzungen im Jahr. Darüber hinaus sind bei speziellen Abstimmungsbedarfen wie beispielsweise Gesetzesänderungen Sondersitzungen möglich. Je nach fachlichen Erfordernissen werden Gäste aus den Bundesministerien (Bereiche: Verkehr, Arbeit und Gesundheit), das Robert Koch-Institut, die Marine, die Berufsgenossenschaft für Verkehr und die Deutsche Gesellschaft für Maritime Medizin eingeladen.  

In unserem Downloadbereich haben wir unter vielen anderen nützlichen Informationen auch die Empfehlungen des AkKü zum Heruntergeladen für Sie bereitgestellt.

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