Je nach Stammwürzegehaltes unterscheidet man in "Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt", "Schankbier", "Starkbier" und "Bockbier". Darüber hinaus differenziert man in Biersorten und Biertypen. Unter „untergärigem Bier“ versteht man zum Beispiel Leichtbier, Lager/Hell, Dunkel, Kellerbier, Pils/Pilsener, Export, Fastenbier oder Doppelbockbier. Zu den „obergärigen Bieren“ gehören zum Beispiel Leichte Weiße, Weizen/Weiße, Hefeweizen, Kristallweizen, Weizen- und Weizendoppelbock, Roggen- und Dinkelbier. Hinzu kommen aromatisierte Biere und Biermischgetränke, wie Alsterwasser, Radler oder Diesel.
In Deutschland war lange die Einhaltung des Deutschen Reinheitsgebotes unumgänglich. Inzwischen kann man sich jedoch die Abweichung von diesem Gebot genehmigen lassen, zum Beispiel um ein glutenfreies Bier für Allergiker zu produzieren. Dies ist erlaubt, solange es entsprechend gekennzeichnet wird. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse wird zusätzlich dadurch kompliziert, dass jedes Land eigene Regeln und Definitionen für „Bier“ hat und die entsprechenden Erzeugnisse auch international unter dem Begriff „Bier“ handeln darf.
Untersuchungsparameter (Auswahl)
Je nach Probenart und den zu erwartenden Risiken werden jeweils nur ausgewählte Untersuchungen vorgenommen. Neben dem Produkt selbst wird auch die Kennzeichnung der Produkte genau angeschaut und mit den gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Bei Bieren wird beispielsweise geprüft:
- Wie steht es um die Qualität des Produkts (Frische, Geruch, Geschmack, Zusammensetzung)?
- Stimmt der auf der Verpackung angegebene Alkoholgehalt?
- Handelt es sich tatsächlich um das angegebene Markenbier oder wird ein „Billigbier“ unter falschem Markennamen ausgeschenkt?
- Wird die Schankanlage der Gastronomie ausreichend gespült und vorschriftsmäßig gereinigt?
- Ist das Bier beziehungsweise das Brau-Malz frei von Schimmelpilzgiften?
- Sind im „Himbeerbier“ tatsächlich Himbeeren vergoren worden oder wurde es nur beziehungsweise zusätzlich aromatisiert?
- Welche Zusatzstoffe sind beispielsweise in der „Berliner Weißen“ enthalten und in welchen Konzentrationen? Wird das Produkt dem verwendeten Namen gerecht?
- Sind alle Zutaten angegeben (auch Farb- und Konservierungsstoffe)?
- Sind die Angaben lesbar und verständlich dargestellt?
Untersuchungsmethoden (Auswahl)
- Sensorische Prüfung: Bestimmung der Qualität über Geruch, Geschmack und Beschaffenheit
- Mikrobiologische Prüfung: Bestimmung der Art und Anzahl der Keime
- Screening mittels Infrarotspektroskopie: Überprüfung der Zusammensetzung
- Destillation und Pyknometrie: Bestimmung des Alkoholgehalts und der Stammwürze
- Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC): Bestimmung von Zusatzstoffen, Farbstoffen, Rückständen und Kontaminanten
- Photometrie: Bestimmung der Bitterstoffe
Informationen zu den Untersuchungsergebnissen finden Sie in den Jahresberichten des Instituts.
Beurteilungsgrundlage (Auswahl)
- Lebensmittelzusatzstoffe - Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
- Los-Kennzeichnungs-Verordnung
- Aromen und Aromastoffe – Verordnung (EG) Nr. 1334/2008
- Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (EG) Nr. 1924/2006
- Bierverordnung
- Vorläufiges Biergesetz
- Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes