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Verbraucherschutz Eier und Eiprodukte

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Im Institut für Hygiene und Umwelt werden - entsprechend den Verzehrsgewohnheiten der Verbraucher - hauptsächlich Hühnereier untersucht; seltener Eier von anderen Vögeln wie beispielsweise Enten, Perlhühnern oder Wachteln.

Eier, Eiprodukte, Überwachung, Untersuchung, Institut für Hygiene und Umwelt, Hamburg, FHH

Neben rohen und gekochten, auch gefärbten Eiern kommen auch Eipulver, Gefrierei und Flüssigei auf den Labortisch. Zu den Eiprodukten zählen grundsätzlich auch Soleier, Eierstich, Rührei oder Omelettes. Im Rahmen der NoKo-Vereinbarungen untersucht das Institut für Hygiene und Umwelt auch Eier und Eiprodukte für Schleswig-Holstein. 

An den Verbraucher abgegeben werden dürfen nur rohe Hühnereier der Handelsklasse A, die sich über Kriterien wie Gewicht, Sauberkeit und Luftkammergröße definiert. Wichtig ist auch, dass Eier bisher nur bis zum 21. Tag nach dem Legen vermarktet werden dürfen und als Mindesthaltbarkeitsdatum maximal der 28. Tag nach dem Legen angegeben werden darf. 

Untersuchungsparameter (Auswahl)

Je nach Probenart und den zu erwartenden Risiken werden jeweils nur ausgewählte Untersuchungen vorgenommen. Neben dem Produkt selbst wird auch die Kennzeichnung der Produkte genau angeschaut und mit den gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Bei Eiern und Eiprodukten wird beispielsweise geprüft:

  • Sind Geruch, Geschmack, Konsistenz oder Aussehen des Eis/Eiprodukts auffällig?
  • Entspricht das Ei der angegebenen Gewichts- und Güteklasse?
  • Sind die Eier sauber und unbeschädigt?
  • Ist der auf das Ei gestempelte Erzeugercode lesbar?
  • Sind die sonstigen vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben (Nummer der Packstelle, Güteklasse, Gewichtsklasse, Mindesthaltbarkeitsdatum, Haltungsart) vorhanden?
  • Sind die Angaben zu dem Ei(produkt) - wie Haltungsart und Herkunft - schlüssig und korrekt?
  • Wurde die Kühlvorgabe im Handel (ab dem 18. Tag nach dem Legen) sowie die Höchstfrist für die Abgabe an den Verbraucher eingehalten?
  • Ist das Produkt frei von Salmonellen?
  • Wurde das Eipulver eventuell aus verdorbenen oder bebrüteten Eiern hergestellt (hoher Anteil an organischen Säuren)?
  • Sind Rückstände oder Kontaminanten wie Tierarzneimittel oder Umweltgifte nachweisbar?

Untersuchungsmethoden (Auswahl)

  • Sensorische Prüfung: Bestimmung der Qualität über Aussehen, Geruch, Geschmack und Beschaffenheit (wie Viskosität)
  • Durchleuchten (Schieren): Bestimmung der Luftkammergröße, Lage des Dotters, Viskosität des Eiklars, Prüfung auf Schalendefekte, Bebrüten und Fremdeinschlüsse
  • pH-Wert-Messung: Hinweis zur Frische
  • Gravimetrie: Bestimmung des Gewichts von Eiern
  • Haugh-Einheit: Hinweis zur Frische der Eier über die Bestimmung eines Indexes aus der gemessenen Eiklarhöhe und des Eigewichts
  • Mikrobiologische Prüfung: Bestimmung der Qualität über Art und Anzahl der Keime
  • Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC): Bestimmung von Rückständen und Kontaminanten
  • Enzymatische/Photometrische Untersuchung: Bestimmung des Gehalts an organischen Säuren in Eipulver

Informationen zu den Untersuchungsergebnissen finden Sie in den Jahresberichten des Instituts.


Themen

Kontakt

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Jochen Riehle

Bereichsleiter Lebensmittelsicherheit und Zoonosen

Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a
20539 Hamburg
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Service

HU

Institut für Hygiene und Umwelt

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