Gentechnik
EU-weit geltende Richtlinien und Verordnungen (Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EU und die Verordnung VO(EU)1829/2003) legen die Regeln zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder von Produkten fest, die aus ihnen hergestellt werden. Nach diesen Vorgaben dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel überhaupt erst nach einem Zulassungsverfahren auf den EU-Markt gebracht werden.

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Ob gentechnisch veränderte Anteile in Lebens- oder Futtermitteln enthalten sind, wird im Gentechniküberwachungslabor geprüft. Ab einem Schwellenwert von mehr als 0,9 Prozent muss dies gekennzeichnet werden. Werden Anteile zwischen 0,1 und 0,9 Prozent nachgewiesen, muss der jeweilige Hersteller belegen, dass er sich aktiv um eine Vermeidung von GVO-Beimischungen bemüht hat.
Bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln ohne EU-Zulassung führt jeder Nachweis unabhängig von der bestimmten Menge dazu, dass sie vom Markt genommen werden müssen.
Geprüft wird neben routinemäßigen Kontrollen auch immer wieder anlassbezogen. In der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Papayas wurden zum Beispiel seit 2013 wiederholt nachgewiesen, so dass eine vermehrte Kontrolle stattfand.
Anders als bei den Lebensmitteln, in denen kaum kennzeichnungspflichtige gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden, sind in einer Vielzahl der Futtermittel gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten. Auch diese müssen gekennzeichnet werden, wenn ihr Anteil über 0,9 Prozent liegt.

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Molekularbiologische Techniken sind noch immer hochinnovativ und es werden häufig neue Fragestellungen an das Gentechniküberwachungslabor herangetragen. Seit 2018 etablieren wir in unserem Labor molekularbiologische Methoden zum Nachweis von Antibiotikaresistenzgenen, um deren Verbreitung in der Umwelt verfolgen zu können.
Von Bedeutung ist auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Genome-editing und CRISPR/cas - einer relativ neuen molekularbiologischen Technik, mit der Mutationen an gezielter Stelle im Genom erzeugt werden können. Der Gerichtshof stellt diese Methode, die bereits in der Pflanzenzüchtung angewendet wird, unter Gentechnikrecht. Es ist nun die Aufgabe der Überwachungslabore, Nachweismethoden für Pflanzen zu entwickeln, die mit dieser Technik erzeugt wurden.
Unser Überwachungsspektrum umfasst:
- Nachweis und Quantifizierung von GVO-Anteilen in Lebens- und Futtermitteln und pflanzlichen Rohprodukten
- Überwachung von gentechnischen Anlagen
- Tierartenbestimmungen
- Nachweis von Antibiotika-Resistenzgenen in Gewässerproben