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Verbraucherschutz Gewürze und Würzmittel

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Gewürze sind Pflanzenteile, die in geringer Menge als geschmacks- beziehungsweise geruchsgebende Lebensmittelzutaten verwendet werden.

Gewürze, Würzmittel, Überwachung, Untersuchung, Institut für Hygiene und Umwelt, Hamburg, FHH

Unter Gewürzen versteht man laut Lebensmitteleitsatz ausschließlich pflanzliche, geschmacksgebende Produkte. Dadurch soll verhindert werden, dass Gewürze mit anderen pflanzlichen, aber geschmacksneutralen Produkten gestreckt werden. Auch Salz gilt nach dieser Definition nicht als Gewürz, sondern wird als Würzmittel bezeichnet. Unter Würzmittel versteht man außerdem geschmacksgebende beziehungsweise -verstärkende Hefeextrakte, Fette, Öle oder Speisestärke. Würzsalze und -mischungen wie Currypaste, Pommes Salz oder Würzmischung für Marinaden fallen ebenfalls unter die Würzmittel. Hinzu kommen wie Essig, Senf, Meerrettich sowie Würzsoßen wie Ketchup, Grill- oder Chilisoßen.

Untersuchungsparameter (Auswahl)

Je nach Probenart und den zu erwartenden Risiken werden jeweils nur ausgewählte Untersuchungen vorgenommen. Neben dem Produkt selbst wird auch die Kennzeichnung der Produkte genau angeschaut und mit den gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Bei Gewürzen und Würzmitteln wird beispielsweise geprüft:

  • Sind Aussehen, Geruch, Konsistenz und Geschmack der Probe unauffällig?
  • Wie hoch ist der Anteil von Wasser und Sand in einem Gewürz?
  • Ist das Paprikapulver mit Krankheitserregern wie beispielsweise Salmonellen belastet?
  • Lag der Thymian schon so lange im Lager, dass die Aromen verflogen sind?
  • Enthält das edle Himalaya-Salz Rückstände von Schwermetallen?
  • Stecken gesundheitsschädliche Azofarbstoffe im Currypulver?
  • Ist die Wasabi-Paste mit Farbstoffen grün gefärbt worden?
  • Sind die Farb- und Zusatzstoffe in einer Grillsoße in Europa verkehrsfähig?
  • Wie hoch ist der Zucker- beziehungsweise Süßstoffgehalt im Ketchup?
  • Wie scharf ist die „extra scharfe“ Chilisoße tatsächlich?
  • Sind die Bezeichnung und die Werbeaussagen eines Produkts in dieser Form zulässig?

Untersuchungsmethoden (Auswahl)

  • Sensorische Prüfung: Prüfung von Geruch, Geschmack, Aussehen und Beschaffenheit
  • Enzymatisch-Chromatografische Prüfung: Bestimmung der Zuckerarten und -mengen
  • Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC): Bestimmung des Schärfegrads (Scoville-Scala)
  • Gravimetrie: Bestimmung des Sandgehalts durch Auswiegen der Asche
  • Mikrobiologische Prüfung: Bestimmung der Qualität über Art und Anzahl der Keime
  • Destillation: Bestimmung des Anteils an geschmacksgebendem, ätherischem Öl
  • Chromatografie: Bestimmung der Zusammensetzung des ätherischen Öls; Bestimmung der Farbstoffe

Informationen zu den Untersuchungsergebnissen finden Sie in den Jahresberichten des Instituts.

Themen

Kontakt

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Jochen Riehle

Bereichsleiter Lebensmittelsicherheit und Zoonosen

Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a
20539 Hamburg
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HU

Institut für Hygiene und Umwelt

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