Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, die Verantwortung für ihre Produkte. Es ist ihre Pflicht dafür zu sorgen, dass die Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen (inklusive lückenloser Dokumentation des Handels sowie eigener Qualitätskontrollen).
Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise darauf, ob die Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz tatsächlich eingehalten werden.
Rechtliche Basis
Die amtliche Lebensmittelüberwachung basiert in Deutschland auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das die grundlegende EU-Verordnung Nr. 178 aus 2002 ergänzt. Darüber hinaus kontrollieren die Behörden der Lebensmittelüberwachung nicht vom LFGB erfasste Erzeugnisse nach dem Wein- und dem Tabakrecht. Immer wichtiger werden auch direkt geltende EU-Verordnungen. Mehr Informationen zur rechtlichen Beurteilungsgrundlage finden sich bei den Texten zu den jeweiligen Untersuchungsmaterialien beziehungsweise Proben.