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Hygienezertifikate & Co. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften

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Seit dem 15.6.2007 sind die weltweit geltenden, Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kraft. Ziel der IGV ist es, auf internationaler Ebene ein Maximum an Sicherheit gegenüber der Ausbreitung von Infektionskrankheiten oder Gesundheitsgefahren zu erreichen.

Kreuzfahrtschiff AIDA Bella vor dem Containerterminal Altenwerder Kreuzfahrtschiff im Hamburger Hafen.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften

In Deutschland sind die IGV mithilfe eines Bundesgesetzes in Ihrer Durchführung verbindlich gemacht. Im gleichnamigen Gesetz zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-Durchführungsgesetz) sind die Intentionen der IGV unter Anderem auch hinsichtlich des See- und Binnenschiffsverkehrs genauer geregelt. Das IGV-Durchführungsgesetz beinhaltet die Gebühren (in der Anlage 2), die für die Ausstellung von Schiffshygienezertifikaten anfallen können und die Aussteigekarten (Passenger Locator Cards -PLC) für den Einsatz bei infektiologischen Ereignissen. Die Aussteigekarten sind am Ende dieser Seite unter den Downloads als ausfüllbares PDF-Formular abrufbar.

Weiter darf das früher verwendete Zertifikat zur Bescheinigung der Rattenfreiheit (Deratting Certificate) seit dem 15.6.2007 weltweit von keinem Hafen mehr als gültiges Zertifikat anerkannt werden.

Passagierschiffe sind heutzutage moderne Freizeitunternehmen, die Einrichtungen beherbergen um mehrere tausend Menschen autark auf hoher See und auf hohem Niveau versorgen zu können. Aber auch Frachtschiffe transportieren nicht nur Ladung, sondern sind zugleich auch Wohnraum und Arbeitsplatz der Besatzung, teilweise für viele Monate. Diese Schiffe verfügen über Bordhospitäler, Gemeinschaftsküchen, umfangreiche Sanitäranlagen, Trinkwasserproduktionsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, Sauna und Swimmingpools und vieles andere mehr.

Halten Sie hierbei die ausschließliche Suche nach Ratten für ein ausreichendes Verfahren um allen möglichen Hygienegefahren an Bord zu begegnen? Oder wäre eine umfangreiche Inspektion der hygienerelevanten Bereiche, wie sie in Restaurants, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen schon lange Standard sind, nicht eher angemessen?

Hygienezertifikate für Schiffe

Die aktuellen Standards der Weltgesundheitsorganisation zur Schiffshygieneinspektion tragen diesem Gedanken Rechnung. So werden seit dem 15.6.2007 Seeschiffe weltweit alle 6 Monate einer umfangreichen Besichtigung unterzogen. Eine solche Hygieneinspektion endet in der Regel mit der Ausstellung eines sogenannten Schiffshygienezertifikats. Dieses Zertifikat kann man sich als eine Art „Hygiene-Visum“ vorstellen, das von den Behörden der Anlaufhäfen eingefordert werden kann. Es gibt drei Arten von Zertifikaten:

1. Extension (Verlängerung des bestehenden Zertifikats)

Sollte in dem angelaufenen Hafen keine Schiffshygieneinspektion durchführbar sein, so kann die dort ansässige zuständige Behörde das bestehende Zertifikat für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen verlängern. Dieses Verfahren gibt dem Schiff die Möglichkeit, mit dem ansonsten abgelaufenen Zertifikat einen Hafen zu erreichen, in dem eine vollständige Inspektion durchgeführt werden kann.

2. Ship Sanitation Control Exemption Certificate (SSCEC)

Das SSCEC bestätigt dem Schiff, dass zum Zeitpunkt der Inspektion die Inspektoren keinerlei Mängel gefunden haben, alle Bereiche für die Inspektion zugänglich waren, keinerlei korrektive Maßnahmen erforderlich waren und der Gesamteindruck des Schiffes einwandfrei war. Das SSCEC darf daher in Häfen ausgestellt werden, die über ausgebildetes und autorisiertes Personal zur Schiffshygieneinspektion verfügen. Alle autorisierten Häfen sind von der WHO in einer Liste (Link zur WHO List of authorized ports for SSC) benannt.

Zu Unrecht wird oft angenommen, dass das SSCEC das „beste“ Zertifikat sei und ein Schiff für die Dauer der Gültigkeit von jeglichen weiteren Kontrollen befreit. Das ist natürlich nicht richtig, da eine Inspektion immer nur einen Einblick in den momentanen Zustand eines Schiffes bietet und daher eine sechsmonatige Immunität nicht sinnvoll wäre. Der Begriff „Exemption“ bezieht sich daher nicht auf die Befreiung von der Inspektion, sondern vielmehr darauf, dass das Schiff zum Zeitpunkt der Inspektion von Korrekturmaßnahmen befreit wurde (weil keine Beanstandungen vorlagen).

3. Ship Sanitation Control Certificate (SSCC)

Das SSCC wird immer dann ausgestellt, wenn an Bord kleinere oder größere hygienische Mängel festgestellt wurden. Üblicherweise wird dem SSCC eine Mängelliste mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen angefügt. (vgl. Verfahren bei Beanstandungen)

Verfahren bei Beanstandungen

Bei Beanstandungen werden von unseren Inspektoren entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel gefordert. Je nach Einschätzung der jeweiligen Gesundheitsgefährdung können diese Maßnahmen sofort (zum Beispiel Entsorgung verdorbener Lebensmittel) oder mit entsprechender Fristsetzung (zum Beispiel bei baulichen Änderungen) gefordert werden. Die Beanstandungen und durchgeführten bzw. angewiesenen Maßnahmen werden auf dem SSCC dokumentiert und somit dient dieses Dokument der Informationsweitergabe an die nächsten Anlaufhäfen.

Bei schweren Beanstandungen oder bei noch durchzuführenden Maßnahmen werden die nächsten Anlaufhäfen immer auch direkt kontaktiert und über die Mängel an Bord des Schiffes unterrichtet.

Auf dem SSCC wird auch die erfolgreiche Beseitigung eventuell aufgetretener Mängel dokumentiert, so dass das SSCC nach Beseitigung aller Mängel genau dieselbe Gültigkeit und rechtliche Bedeutung hat wie das SSCEC. Beide Zertifikate bestätigen, dass das Schiff keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt.

Informationen der Weltgesundheits­organisation (WHO)

Aufgaben

HU

Institut für Hygiene und Umwelt

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