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Notifizierung von Hamburger Messstellen Fachmodul Luft

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Prüflaboratorien / Messstellen mit Hauptsitz in Hamburg, die Ermittlungen nach den §§ 26 und 28 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beziehungsweise nach den Anforderungen bestimmter Durchführungsverordnungen (BImSchV) durchführen möchten, werden durch unseren Bereich Umweltuntersuchungen, Abteilung Luftuntersuchungen / Emissionsmessungen zugelassen.

Fachmodul Luft

Grundlage der Notifizierung ist die 41. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Bekanntgabeverordnung), in der die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Kompetenz, Organisation und Ausstattung der Messstelle festgelegt sind. Die sachverständigen Stellen müssen über eine Akkreditierung nach dem "Modul Immissionsschutz" verfügen .

Kontakt

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Dr. Joachim Peschke

Emissionen, Messstellenbekanntgabe (BImSchG)

Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129b
20539 Hamburg
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Externe Qualitätssicherung

Service

HU

Institut für Hygiene und Umwelt

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