
Die Verwaltungsvereinbarung legt als einheitliche Anforderung an die Kompetenz der Laboratorien die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17025 sowie das von den Ländern erarbeitete Fachmodul Wasser fest. Dadurch sind die von verschiedenen Bundesländern erteilten Zulassungen vergleichbar, sodass eine gegenseitige Anerkennung problemlos möglich wird und die Untersuchungsstellen nicht in jedem Bundesland separat eine Zulassung beantragen müssen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen.
Wie läuft das Verfahren ab?
In Hamburg regelt die „Verordnung über die Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung“ das Zulassungsverfahren gemäß dieser Verwaltungsvereinbarung. Die Grundlage hierfür ist der Kompetenznachweis durch eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DakkS. Nach erfolgter Zulassung werden sie bundeseinheitlich in der Datenbank ReSyMeSa veröffentlicht.
Wer ist zuständig?
Zuständig für die Notifizierung ist grundsätzlich das Bundesland, in dem die jeweilige Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat. Die erteilte Notifizierung nach Fachmodul Wasser ist bundesweit gültig. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Institut für Hygiene und Umwelt verantwortlich für die Notifizierung im wasserrechtlich geregelten Umweltbereich. Das entsprechende Merkblatt sowie Antragsformulare stehen unten zum Download bereit.