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Verbraucherschutz Nutztierfutter

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Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Geflügel bekommen heutzutage vielfach ein Futtergemisch, das genau auf die jeweiligen Bedürfnisse beziehungsweise den Verwendungszweck des Tiers angepasst ist.

Futter, Nutztiere, Überwachung, Untersuchung, Institut für Hygiene und Umwelt, Hamburg, FHH

So unterscheidet man nicht nur zwischen verschiedenen Zieltierarten, sondern auch danach, ob ein Tier für die Mast, die Milchgewinnung oder die Zucht genutzt wird, ob es Nachwuchs erwartet/hat oder selbst noch im Wachstum steht.

Die Kontrolle der Futtermittel für Nutztiere unterliegt einem nationalen Kontrollprogramm, der sich nach den Vorgaben der EU richtet. Unser Institut wird in diesem Rahmen von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit den vorgeschriebenen Laboruntersuchungen beauftragt, die Bewertung der Ergebnisse und die Begutachtung führt die Behörde selbst durch. 

Untersuchungsparameter (Auswahl)

Je nach Probenart und den zu erwartenden Risiken werden jeweils nur ausgewählte Untersuchungen vorgenommen. Neben dem Produkt selbst wird auch die Kennzeichnung der Produkte genau angeschaut und mit den gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Bei Futtermitteln wird beispielsweise geprüft:

  • Wird das Produkt dem verwendeten Namen gerecht: Ist der Weizenschrot wirklich aus Weizen?
  • Wie hoch ist der Anteil an wertmindernden und toxischen Substanzen im Grünfutter?
  • Findet sich Ambrosia im Futtermittel (Gefahr der Aussaat dieser stark-allergenen Pflanze)?
  • Stecken genug Vitamine und Mineralstoffe im Futter?
  • Wie viel Protein (beispielsweise Fischmehl) wurde dem Alleinfuttermittel beigemischt?
  • Wie hoch ist der Kalziumgehalt des Ergänzungsfuttermittels für Milchkühe?
  • Sind im Alleinfuttermittel alle Ernährungsbausteine in der für das Zieltier richtigen Menge enthalten?
  • Stammen die Soja-Bohnen von gentechnisch veränderten Pflanzen?
  • Welche Konservierungsstoffe sind enthalten und in welchen Konzentrationen?
  • Sind unerwünschte Stoffe wie Pestizide oder Umweltgifte nachweisbar?
  • Lassen sich Schimmelpilzgifte nachweisen?
  • Wurde die Verdaulichkeit des Futters durch Zusatz von Enzymen erhöht?
  • Wurde dem Futter - eventuell unzulässige - Arzneimittel zugesetzt (Art, Menge)?

Untersuchungsmethoden (Auswahl)

  • Mikroskopische Prüfung: Bestimmung der botanischen Reinheit und Zusammensetzung
  • Mikrobiologische Prüfung: Nachweis von pathogenen Keimen und Verderbanzeigern
  • Titration: Bestimmung des Zucker- und Stärkegehaltes
  • Dumas- und Kjeldahl-Methode: Bestimmung des Gehaltes an Stickstoff/Protein
  • Gravimetrie: Bestimmung der Wassergehalts über Wiegen vor und nach dem Trocknen; Bestimmung des Mineralstoffgehalts durch Veraschen und Auswiegen des Rückstands; Bestimmung des Fettgehalts durch Extraktion und Auswiegen; Bestimmung des Rohfasergehalts
  • (Hochleistungs-)Flüssigkeits-/Gaschromatografie (HPLC, LC, GC): Bestimmung von Zusatzstoffen, Rückständen und Kontaminanten
  • Atomabsorptionsspektroskopie (AAS): Bestimmung des Mineralstoffgehalts
  • Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS): Bestimmung des Gehaltes an Schwermetallen und Spurenelementen 
  • Optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES): Bestimmung von Mengenelementen

Informationen zu den Untersuchungsergebnissen finden Sie in den Jahresberichten des Instituts.

Themen

Kontakt

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Jochen Riehle

Bereichsleiter Lebensmittelsicherheit und Zoonosen

Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a
20539 Hamburg
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HU

Institut für Hygiene und Umwelt

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