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Verbraucherschutz Definition und Hintergrund der Proben

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Das Sortiment der Lebens- und Futtermittel, Kosmetikartikel und Bedarfsgegenstände in Deutschland ist für eine lückenlose, amtliche Überwachung viel zu umfangreich. Die Lebensmittelkontrolleure können lediglich Stichproben der Waren begutachten und für weitere Untersuchungen auswählen. Aber welche Kriterien entscheiden, ob ein Produkt amtlich untersucht wird? Und wie ist eine „Probe“ eigentlich definiert?

Proben der Lebensmittelüberwachung

Als "Probe" wird grundsätzlich das Untersuchungsmaterial bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um einzelne Lebensmittel oder -bestandteile handeln, als auch um größere Mengen oder Mischproben aus einer Charge oder einem zu prüfenden Bestand. Wichtig ist, dass die Probe möglichst reproduzierbar und repräsentativ ist, um mit den Untersuchungen zuverlässige Informationen über die Qualität, Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts zu erhalten. Für amtliche Probenahmen gibt es daher - je nach Produkt und Untersuchungsparameter - exakte Anweisungen, wie sich eine Probe zusammensetzen muss.

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Planproben und Aktionsproben

Die Anzahl der amtlich zu untersuchenden Proben ist durch eine bundesweit einheitliche Vorschrift, die AVV RÜb, definiert: Pro 1.000 Einwohner werden in jedem Bundesland jeweils fünf Proben Lebensmittel sowie 0,5 Proben kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände untersucht. Diese sogenannten Planproben werden durch die Lebensmittelkontrolleure der sieben Bezirke Hamburgs entnommen. Hinzu kommen Proben aus dem IMIS-Messprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die auf Radioaktivität untersucht werden.

Um eine möglichst sinnvolle (risiko-orientierte) Auswahl der Produkte zu gewährleisten, stellen die Hamburger Überwachungsbehörden vier Mal im Jahr aktuelle Probenpläne auf. Dabei werden vorrangig berücksichtigt:

  • Produkte, die sehr häufig von der Mehrheit der Bevölkerung verzehrt beziehungsweise angewendet werden.
  • Produkte, die in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen sind (Zusammensetzung, Aufmachung oder Kennzeichnung).
  • Produkte von Unternehmen, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
  • Produkte, die neu am Markt sind und noch nie untersucht wurden.

Produkte, bei denen ein höheres Risiko für den Verbraucher bestehen, werden also häufiger untersucht als die übrigen Lebensmittel und Produkte des reichhaltigen Warensortiments. Dennoch achten die Behörden darauf, dass die Probenpläne die gesamte Produktpalette widerspiegeln und sich möglichst nicht wiederholen.

Teil des Probenplans sind auch sogenannten Schwerpunktaktionen. Die „Aktionsproben“ werden in einem bestimmten Zeitfenster entnommen mit dem Ziel, Antworten auf eine konkrete Fragestellung (Erhebungsziel) zu ermitteln.

Für Lebensmittel, die über Hamburg nach Deutschland und in die EU eingeführt werden, gibt es ebenfalls planmäßig stichprobenartige Kontrollen und Untersuchungen. Die Auswahl der zu untersuchenden Produkte ist in EU-Verordnungen geregelt und orientiert sich vornehmlich an Art und Herkunftsland der Produkte.

Plan- und Aktionsproben machen etwa 70 Prozent der jährlich im Institut für Hygiene und Umwelt untersuchten Proben aus. Die restlichen 30 Prozent sind Verdachts- und Beschwerdeproben.

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Verdachtsproben

Im Rahmen von Kontrollen bei Herstellern und Händlern in den Hamburger Bezirken fallen immer wieder Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel auf, bei denen Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder anderer nachteiliger Beeinflussung zu erwarten sind (zum Beispiel falsche Lagertemperatur, abgelaufenes Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Kennzeichnungsmängel, Schädlingsbefall, Verunreinigungen, Verderb). Die Lebensmittelkontrolleure senden die verdächtigen Produkte als sogenannte „Verdachtsproben“ zur amtlichen Untersuchung ins Institut für Hygiene und Umwelt.

Auch das Veterinär- und Einfuhramt entnimmt Verdachtsproben. Bei diesen handelt es sich meist um Lebensmittel, für die aufgrund von nationalen oder europäischen Maßnahmen zu einem festgelegten Prozentsatz Proben entnommen und untersucht werden müssen. Ein wichtiger Unterschied zu den Planproben aus Drittländern: die verdächtige Importware wird erst abgefertigt und damit "auf den Markt gelassen", wenn das (einwandfreie) Un­tersuchungsergebnis des HU vorliegt.

Darüber hinaus gelten auch Proben, die bei Beschlagnahmungen gezogen werden, als Verdachtsproben.

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Nachproben und Verfolgsproben

Entspricht das Untersuchungsergebnis einer Probe nicht mehr oder nur knapp den lebensmittelrechtlichen Vorgaben, so wird zur Absicherung der Ergebnisse eine möglichst identische Nachprobe angefordert und untersucht. Nachproben bzw. Verfolgsproben werden auch zur Kontrolle früherer Beanstandung nach einer gewissen Zeit beim Verantwortlichen entnommen.

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Beschwerdeproben und Vergleichsproben

Jeder Hamburger, der bei einem Produkt Mängel feststellt, kann das Produkt kostenlos als Beschwerdeprobe beim Verbraucherschutzamt seines Bezirks abgeben. Voraussetzung ist, dass die Mängel des Produkts nicht durch den Beschwerdeführer selbst verursacht wurden, wie zum Beispiel durch unsachgerechte Lagerung nach dem Einkauf. Die Lebensmittelkontrolleure leiten die Beschwerdeprobe (wenn möglich zusammen mit einer identischen Vergleichsprobe aus der gleichen Quelle) zur Untersuchung und Begutachtung an das Institut für Hygiene und Umwelt weiter. Stellen unsere Sachverständigen einen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften fest und beanstanden das Produkt, leitet das jeweilige Verbraucherschutzamt weiterführende Maßnahmen ein.

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Gegenproben

Entnehmen die Lebensmittelkontrolleure im Einzel- oder Großhandel Proben, lassen sie immer eine identische Gegenprobe zurück, damit der Hersteller/Händler das amtliche Untersuchungsergebnis auf eigene Kosten bei einem staatlich zugelassenen Gutachter kontrollieren lassen und gegebenenfalls einen Gegenbeweis erbringen kann. Nur auf Wunsch des Herstellers/Händlers kann auf eine Gegenprobe verzichtet werden.

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Stadtproben und Importproben

Als "Stadtproben" bezeichnen wir alle Proben, die über die Verbraucherschutzämter der Hamburger Bezirke ans Institut für Hygiene und Umwelt geliefert werden. Unter "Importproben" verstehen wir hingegen Proben, die wir über den Zoll (Weine aus Drittstaaten und verdächtige Lebensmittel) und vor allem über das Veterinär- und Einfuhramt erhalten.

Verbraucherschutz

Kontakt

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Jochen Riehle

Bereichsleiter Lebensmittelsicherheit und Zoonosen

Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a
20539 Hamburg
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Service

HU

Institut für Hygiene und Umwelt

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