Das Institut für Hygiene und Umwelt ist als Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit Untersuchungen und Bewertungen im Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz tätig:
KapitelübersichtLebensmittelsicherheit und Zoonosen
Der Bereich Lebensmittelsicherheit und Zoonosen führt chemische, physikalisch-chemische, physikalische, mikrobiologische, molekularbiologische, virologische und organoleptische Untersuchungen an Lebensmitteln aller Art, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen sowie Futtermitteln durch und begutachtet die Untersuchungsergebnisse nach lebensmittelwissenschaftlichen und lebensmittelrechtlichen Grundsätzen.
Diese Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen in Amtshilfe für die Verbraucherschutzämter der Hamburger Bezirke im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, für das Veterinär- und Einfuhramt und für Zolldienststellen im Rahmen von Importkontrollen, sowie -unter Berücksichtigung möglicher Interessenskollisionen, auch für andere Auftraggeber. Der Bereich ist in die Norddeutsche Kooperation eingebunden und untersucht und begutachtet in diesem Zusammenhang auch Proben der amtlichen Lebensmittelüberwachung für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Der Bereich führt weiterhin mikrobiologische, molekularbiologische, virologische, parasitologische und pathologische Diagnostik zu veterinärmedizinischen Fragestellungen durch und erbringt diese Leistungen sowohl im amtlichen Auftrag im Rahmen der Infektionsschutz- und Tierseuchen-Gesetzgebung, als auch im Auftrag von niedergelassenen Tierärzten und anderen Auftraggebern.
Der Bereich ist an der Probenahmeplanung beteiligt und erstattet den Einsendern, dem Land Hamburg, dem Bund und den Dienststellen der Europäischen Union im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Bericht über die durchgeführten Untersuchungen.
Eine weitere Aufgabe des Bereichs Lebensmittelsicherheit und Zoonosen ist die Ausbildung von Lebensmittelchemikern, Lebensmittelkontrolleuren sowie Biologisch-technischen und Chemisch-technischen Assistenten und Chemielaboranten (m/w/d).
KapitelübersichtHygiene und Infektionsmedizin
Der Bereich Hygiene und Infektionsmedizin führt mikrobiologische (bakteriologische, mykologische, virologische, immunologische und molekularbiologische) und hygienische Laboruntersuchungen für alle Einrichtungen des öffentlichen und privaten Gesundheits- und Sozialwesens durch. Dazu gehören beispielhaft Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Kindergärten, Gesundheitsberatungsstellen, die Bezirksämter und andere Auftraggeber. Die Untersuchungen werden sowohl im Rahmen der amtlichen Seuchen- und Infektionshygiene als auch auf der Basis von Einzelaufträgen oder Verträgen – unter Berücksichtigung und Ausschluss möglicher Interessenkollisionen für die oben genannten Auftraggeber durchgeführt.
Bei der Untersuchung von Medizinprodukten ist das Institut verpflichtet, die aus Medizinproduktegesetz und -richtlinien resultierenden Anforderungen einzuhalten.
Weiterhin werden durch Hygieniker und Hygienefachkräfte Beratungen bis hin zu kontinuierlichem Consulting für öffentliche und private Auftraggeber durchgeführt. Hinzu kommen Aufgaben der Schädlingsbekämpfung, wie etwa die Bekämpfung von Ratten und Kleinungeziefer, sowie die Entlausung.
Amtliche Aufgaben werden bei der Rattenbekämpfung, der Begasungsaufsicht im Hafen und bei der Unterstützung und Beratung der Bezirke in der Krankenhaus-, Heim- und Praxenaufsicht wahrgenommen.
Als anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte bildet der Bereich Hygienefachpersonal für Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen und nichtmedizinische Gemeinschaftseinrichtungen aus.
Der Bereich ist mit dem Zentrum für Impfmedizin in den Aufgabenfeldern Reisemedizin und Indikationsimpfungen als spezielles medizinisches Dienstleistungsangebot einerseits sowie Öffentlichen Impfprogrammen und Bevölkerungsimmunisierung als bevölkerungsmedizinische Aufgabe auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und gesundheitspolitischer Zielvorgaben andererseits tätig.
Im Aufgabenfeld Infektionsepidemiologie wird die Verbreitung von Krankheiten in der Bevölkerung systematisch beobachtet und für das Bundesland Hamburg werden die melde-pflichtigen Infektionskrankrankheiten zentral erfasst und an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet.
Das Hamburg Port Health Center (HPHC) ist mit dem Hafen- und Flughafenärztlichen Dienst für die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes im Bereich des Hafens und des Flughafens zuständig. Neben seiner Funktion als Aufsichtsbehörde ist der Hafen- und Flughafenärztliche Dienst auch als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen tätig. Die Aufgaben umfassen die Ausstellung von Schiffshygienezertifikaten gemäß IGV, Überwachung der Trinkwasserqualität auf Schiffen, in Flugzeugen und Liegenschaften (Hafen und Flughafen), Überwachung der Schiffshygiene, Überwachung der medizinischen Ausstattung auf Schiffen, Überwachung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) auf Handelsschiffen, Infektionsschutz im internationalen Grenzverkehr, Freigabe von Leichentransporten aus dem Ausland, medizinische Tauglichkeitsuntersuchung von Schiffsführern, Seemannssprechstunde, reisemedizinische Beratung, Impfberatung und staatlich zugelassene Gelbfieberimpfstelle, Beratung von Unternehmen und Institutionen zu Fragen des Infektionsschutzes sowie das EU-Projekt SHIPSAN TRAINET.
Das HPHC ist mit dem Zentrum für Impfmedizin in den Aufgabenfeldern Reisemedizin und Indikationsimpfungen als spezielles medizinisches Dienstleistungsangebot einerseits sowie öffentlichen Impfprogrammen und Bevölkerungsimmunisierung als bevölkerungs-medizinische Aufgabe auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und gesundheitspolitischer Zielvorgaben andererseits tätig.
KapitelübersichtUmweltuntersuchungen
Der Bereich Umweltuntersuchungen führt chemische, physikochemische und biologische Analysen der Umweltmedien Luft, Boden und Wasser sowie sonstiger Proben durch und betreibt automatische Messnetze für Luft und Gewässer.
Die Aufgaben erstrecken sich ganz oder teilweise von der Planung der Untersuchungsprojekte über Probenahme und Analytik bis hin zur Erstellung von Berichten. Die Untersuchungen werden im Wesentlichen als Dienstleistungen für die Behörde für Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erbracht, aber auch für andere Behörden, andere Bereiche des HU und für die Bevölkerung Hamburgs vorgenommen.
Die im Bereich Umweltuntersuchungen erstellten Daten sollen sowohl die natürlichen Verhältnisse der Umwelt als auch die anthropogen bedingten Einflüsse möglichst präzise abbilden. Zeitliche Veränderungen sollen frühzeitig erkannt und quantifiziert werden und Maßnahmen im Umweltbereich durch ein entsprechendes Monitoring überprüft werden. Die Erhebung der Daten ist großenteils gesetzlich vorgeschrieben; sie erfolgt vielfach im Rahmen der Berichtspflicht an die EU.
Der Bereich Umweltuntersuchungen hat einen Aufgabenschwerpunkt „externe Qualitätssicherung“ im Aufgabenfeld Umweltanalytik, er benennt kompetente Laboratorien für rechtlich geregelte Untersuchungen, berät andere Stellen bei Vergaben und führt Eignungsprüfungen (Ringversuche) nach internationalen Normen/Richtlinien durch.
Eine weitere Aufgabe des Bereichs Umweltuntersuchungen ist die Ausbildung von Chemielaboranten (m/w/d).
Service und Steuerung / Zentrale Aufgaben
Die Organisationseinheiten Service und Steuerung sowie Zentrale Aufgaben stellen die zentralen Servicefunktionen für das Institut sicher. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Themenfelder Arbeitssicherheit, Beschaffungen, betriebliche Gesundheitsförderung, Bewachung, Bibliothek, Buchhaltung, Controlling, EDV, Energiemanagement, Entsorgung, Fahrdienste und Fuhrparkverwaltung, Gerätetechnik, Grundstücksangelegenheiten, Haustechnik, Hausverwaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Materialwesen, Organisationsangelegenheiten inkl. Stellenbewirtschaftung, Postwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen, Registratur, Reinigung, Sicherheitsfragen, Spülküchen, Transportwesen und vorbeugender Brandschutz wahrgenommen.
Eine weitere Aufgabe der Abteilung Service und Steuerung ist die Beteiligung an der Ausbildung von Verwaltungsnachwuchs für den mittleren und gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst.
KapitelübersichtInstitutsleitung
Aufgabe der Geschäftsführung ist es, gemeinsam mit den Bereichsleitungen und dem Verwaltungsrat die Ziele für das Institut für Hygiene und Umwelt festzulegen, die Entwicklungsplanung fortzuschreiben und grundsätzliche Entscheidungen in Haushalts-, Personal- und Organisationsfragen zu treffen. Die Institutsleitung hat darüber hinaus die Aufgabe, die interne Zusammenarbeit über die verschiedenen Arbeitsbereiche des Institutes hinweg zu fördern und somit den Informationsfluss sowie die Steuerungsmöglichkeiten des Institutes für Hygiene und Umwelt zu optimieren.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Institutsleitung ist es, die Unternehmenskultur im Sinn der im HU-Leitbild formulierten Grundsätze weiter zu entwickeln. Neben diesen internen Steuerungselementen obliegt der Institutsleitung die offizielle Vertretung des HU nach außen. Sie wirkt darüber hinaus maßgeblich an den Verhandlungen mit den ministeriellen Fachaufsichten über die regelmäßig abzuschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen (Kontrakte) mit.
Die in den Bereichen erstellten Untersuchungsergebnisse sind Grundlage für Entscheidungen, die eine große Tragweite haben können:
- Lebensmittel- und fleischhygienerechtliche Beanstandungen führen zu erheblichen Konsequenzen für die Rechtsunterworfenen; „Freigaben“ zu einem unbehinderten Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union,
- Human- und veterinärmedizinische Befunde sind Grundlage für die erfolgreiche Behandlung von Mensch und Tier durch niedergelassene Ärzte und Tierärzte sowie Krankenhäuser und weiterhin für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung,
- Umweltdaten sind wichtige Indikatoren für die Beeinträchtigung von Ökosystemen sowie mögliche Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung und geben der Politik die Möglichkeit rechtzeitig gegenzusteuern. Sie sind Grundlage für Verwaltungsentscheidungen über hohe Investitionssummen. In den Bereichen Abwasser und Luft bringen Grenzwertüberschreitungen in der Regel erhebliche Konsequenzen für den Emittenten mit sich.
An die Untersuchungsergebnisse sind daher hohe Ansprüche bezüglich Qualität und Zuverlässigkeit zu stellen. Ziel der Verantwortlichen auf allen Ebenen des Instituts muss es sein, alle Voraussetzungen zu schaffen, die geeignet sind, die Qualität der Ergebnisse zu sichern. Die tatsächlich erreichte Ergebnisqualität muss dokumentiert und soweit möglich mit geeigneten Kenngrößen quantitativ belegt werden.
Das Managementsystem erstreckt sich auf die Arbeiten, die in den festen Einrichtungen des Laboratoriums, außerhalb seiner festen Einrichtungen vor Ort oder in den zugehörigen zeitweiligen oder mobilen Anlagen durchgeführt werden.
Zum Qualitätsmanagement gehören:
- klar erkennbare Verantwortungsbereiche bei der Organisation,
- eine geeignete bauliche Ausstattung, bei der die Anforderungen der unterschiedlichen Untersuchungsmethoden berücksichtigt sind,
- eine geeignete Geräteausstattung, die regelmäßig auf den Stand der Technik gebracht wird,
- qualifiziertes Personal mit regelmäßiger und sachgerechter Schulung und Fortbildung,
- klare Festlegung der Untersuchungsziele bei der Planung von Untersuchungsprojekten,
- Anwendung von Verfahren bzw. Methoden, die den Erfordernissen angepasst sind, einschließlich der Entwicklung und Einführung neuer, modifizierter und/oder aktueller Prüfverfahren (Norm- und Hausverfahren) durch kompetentes Personal,
- regelmäßige Durchführung von gezielten und wirksamen Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- sachgerechte Dokumentation aller Ergebnisse und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Die Institutsleitung ist davon überzeugt, dass nur eine systematische Qualitätssicherung und ein gut verankerter kontinuierlicher Verbesserungsprozess die Qualität der geleisteten Arbeit dauerhaft sichern können. Ausgehend von dieser Überzeugung hat das Institut ein Qualitäts-managementsystem auf der Basis der internationalen Normen DIN EN ISO 15189, DIN EN ISO/IEC 17020, DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN ISO/IEC 17043 eingerichtet, das in dem vorliegenden Qualitätsmanagementhandbuch beschrieben wird.
In Bezug auf die Tätigkeiten als akkreditiertes medizinisches Laboratorium beinhaltet dies die Verpflichtung zur guten beruflichen Praxis, zu Untersuchungen, die für die beabsichtigten Verwendungen geeignet sind, zum Einhalten der Anforderungen der DIN EN ISO 15189 und zur kontinuierlichen Verbesserung der entsprechenden Labordienstleistungen.
Des Weiteren verpflichtet sich die Institutsleitung zur Unparteilichkeit. Es wird kein kommer-zieller, finanzieller oder sonstiger Druck zugelassen, der die Objektivität des Instituts für Hygiene und Umwelt gefährden oder die Qualität der Arbeit nachteilig beeinflussen würde.
Die Institutsleitung verpflichtet sich ebenfalls zur Qualität der durchzuführenden Eignungs-prüfungsdienstleistungen, zur Erfüllung der DIN EN ISO/IEC 17043 und zur ständigen Verbesserung der Wirksamkeit des Managementsystems.
Das Institut erbringt Dienstleistungen. Maßstab für die Qualität dieser Leistungen ist ganz wesentlich die Zufriedenheit seiner Kunden. Kundenorientierung insbesondere bei der Auftragsbearbeitung ist Teil der Qualitätspolitik.
Als eine im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz tätige Organisation ist es für das Institut für Hygiene und Umwelt selbstverständlich, an den Umwelt- und Ressourcenschutz höchste Ansprüche zu stellen. Für das Institut ist auch dies ein wichtiger Aspekt von Qualität. Die durch die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Labors und im Feld auftretenden Umweltbelastungen sollen auf das geringstmögliche Maß reduziert werden. Die Institutsleitung verpflichtet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesbezüglichen Auswirkungen ihrer Arbeit ständig kritisch zu betrachten und Möglichkeiten zur Minimierung der Belastung umgehend und konsequent zu nutzen, und unterstützt sie darin durch die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen.
Umfassender Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement sind weitere hochrangige Qualitätsaspekte im Institut für Hygiene und Umwelt, die in einem Arbeitsschutzmanagementsystem dokumentiert sind. Die Institutsleitung legt großen Wert darauf, durch geeignete räumliche und apparative Ausstattung sowie eine Vielzahl von erforderlichen organisatorischen Maßnahmen eine Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitestgehend auszuschließen und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Alle Verantwortlichen informieren regelmäßig und ausführlich über Arbeitsschutzthemen und verpflichten alle im Institut Beschäftigten zur strikten Umsetzung und Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen.
Wie dargestellt, ist die Aus- und Fortbildung sowohl der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Dritter in allen Bereichen des Instituts für Hygiene und Umwelt ein weiterer wichtiger Qualitätsaspekt. Nur mit qualifiziertem und sachgerecht geschultem und fortgebildetem Personal ist das Institut in der Lage den aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Institutsleitung verpflichtet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Hygiene und Umwelt, in ihrem Verantwortungsbereich die jeweils festgelegten aktuellen Qualitätsmanagement-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen bzw. dafür zu sorgen, dass sie von den jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden. Nur durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten kann das angestrebte Ziel, eine ständige Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistung bei geringstmöglichen negativen Auswirkungen für Beschäftigte und Umwelt, erreicht werden.