Auf den Hundeauslaufflächen dürfen Hunde nach Herzenslust herumtollen. Hier ist der Hund nicht allein und kann mit Artgenossen spielen. Die Highlights für alle Wasser liebenden Hunde liegen in Bergedorf: Dort gibt es drei Hundebadestellen!
Hundefreie Parkanlagen
Das Mitführen von Hunden - ausgenommen Führhunde - ist in folgenden Parkanlagen nicht gestattet:
- Bezirk Eimsbüttel: Unnapark
- Bezirk Altona: Ehemaliger Friedhof Norderreihe und August-Lütgens-Park
- Bezirk Harburg: Bereich des Schulgartens im Harburger Stadtpark
Besondere Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt die Anleinpflicht für gefährliche Hunde gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.
Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten).