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Arbeitgeber in der Pflege

Ambulante Pflege St. Markus in der Martha Stiftung gGmbH

  • Sozialbehörde
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Übersicht

46 beschäftigte Pflegekräfte

60 Beschäftigte insgesamt

3 Auszubildende im ersten Jahr

Träger
Martha Stiftung
(freigemeinnützig)

Grundgehalt

Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)

... als ausgebildete Pflegefachkraft

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.871,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
3.050,00 €

... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.442,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
2.593,00 €

... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann

im ersten Jahr der Ausbildung
1.085,00 €
im dritten Jahr der Ausbildung
1.279,00 €

... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz

im ersten Jahr der Ausbildung
1.006,00 €
im zweiten Jahr der Ausbildung
1.086,00 €

Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse

Sonderzahlungen
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. 50 % vom Bruttogehalt im November und 10 % ( 20 % ab 2021 und 36 % ab 2022) im Juni jeden Jahres
Zuschläge
  • Bereitschaftsdienste
  • Nacht-, Sonn-, Feiertag
  • Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
Zulagen
  • Schichtdienst
  • Wechselschicht
  • Besondere Funktionen
  • Besondere Qualifikation
  • Besondere Flexibilität
Zuschüsse
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Gesundheitsförderung/Sport
  • Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
  • Lehrmittel
  • Jubiläum
  • Geburt eines Kindes
  • Tod eines nahen Verwandten
  • Sonstiges
Altersvorsorge
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit monatlich 3,25 % des Bruttogehalts an der Altersvorsorge des Mitarbeiters. Es ist eine Direktversicherung bei der Generali Lebensversicherung

Tarifvertrag und Mitbestimmung

Geltender Tarifvertrag für die Pflege
Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD)
Mitarbeitervertretung
  • keine

Arbeitszeit / Urlaub

  • Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,71 Stunden/Woche.
  • Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr.
Sonderurlaub
5 Tage pro Jahr auf Antrag

Dienstpläne

  • Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:

    Mitarbeiterpool, Zeitarbeit

  • Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:

    Befindet sich in Arbeit, zzt. Gutscheine

Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf

Betriebliche Gesundheitsförderung, diverse Angebote für Mitarbeitende wie z.B. Jahresfeier, Stammtisch, Kegeln, Sommergrillen, Geburtstagsgutscheine, Begrüßungsblumen etc. . Wir feiern unsere Jubilare.

Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“

Personalentwicklungskonzept - wir planen mit unseren Mitarbeitenden die Kariere und bieten die hierfür erforderlichen Fort- und Weiterbildungen an.

Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst

Praxisanleiter, Gerontofachkraft, Wundmanagement, Pain Nurse, Palliativpflege

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Kooperationen mit Wohnungsbaugenossenschaften und weiteren Vermietern

Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf

Willkommenskultur

Unterstützung beim Quereinstieg in den Pflegeberuf

Einarbeitungskonzept mit individueller Dauer

Hinweis: Die Unterstützung beim Quereinstieg aus anderen Berufen setzt meist voraus, dass Sie zu einer Umschulung bereit sind.

Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund

Deutschkurse, Willkommenskultur

Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.

Stand der Information: 31. Juli 2020