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Arbeitgeber in der Pflege

Altenzentrum Ansgar

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Übersicht

39 beschäftigte Pflegekräfte

70 Beschäftigte insgesamt

12 Auszubildende im ersten Jahr

Träger
Diakoniestiftung Alt-Hamburg
(freigemeinnützig)

Grundgehalt

Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)

... als ausgebildete Pflegefachkraft

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.871,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
3.050,00 €

... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.442,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
2.593,00 €

... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann

im ersten Jahr der Ausbildung
1.085,00 €
im dritten Jahr der Ausbildung
1.279,00 €

... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz

im ersten Jahr der Ausbildung
1.006,00 €
im zweiten Jahr der Ausbildung
1.086,00 €

Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse

Sonderzahlungen
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. 36 % im Juni + 50 % im November ohne Bedingungen
Zuschläge
  • Bereitschaftsdienste
  • Nacht-, Sonn-, Feiertag
  • Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
Zulagen
  • Schichtdienst
  • Wechselschicht
  • Besondere Funktionen
  • Besondere Qualifikation
  • Sonderaufgaben
Zuschüsse
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
  • Lehrmittel
  • Jubiläum
Altersvorsorge
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Tarifvertrag und Mitbestimmung

Geltender Tarifvertrag für die Pflege
Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD)
Mitarbeitervertretung
  • Andere gewählte Interessenvertretung

Arbeitszeit / Urlaub

  • Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,71 Stunden/Woche.
  • Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. Zusatzurlaub für Nachtarbeit

Dienstpläne

  • Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:

    Einsatz von Aushilfskräften bei kurzfristigem Bedarf

  • Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:

    Zeitnaher Freizeitausgleich

Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf

Betriebliche Gesundheitsföderung, gute Ausstattung mit Arbeitsmittel, Mitarbeiterbefragung zu den Faktoren Zufriedenheit, Arbeitsplatzgestalltung, Zusammenarbeit, Führung, Lifebalance und Belastungen

Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“

Weiterbildungen zur Praxisanleiterin, Palliativ-Care-FK, Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung

Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst

Ausbildung/Praxisanleiter, Gewaltpräventionsbeauftragte, Hygienebeauftragte, Qualitätsbeauftragte,Zusammenarbeit mit der Hamburgische Pflegegesllschaft e.V. Qualifizierungsoffensive

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Bereitstellung von Zimmern und Apartments, Unterstützung bei der Suche auf dem Wohnungsmarkt

Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf

Verfügungstellung von Praktikumsplätzen, Zusammenarbeit mit der ARGE

Unterstützung beim Quereinstieg in den Pflegeberuf

Verfügungstellung von Praktikumsplätzen, Ermöglichen berufsbegleitender Ausbildung

Hinweis: Die Unterstützung beim Quereinstieg aus anderen Berufen setzt meist voraus, dass Sie zu einer Umschulung bereit sind.

Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund

Freistellung für Sprachkurse, gemeinsame Freizeitaktivitäten, Beratung bei Behördengesprächen, Hilfe bei der Wohnungssuche

Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.

Stand der Information: 31. Juli 2024