Bezahlung
Grundgehalt
Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)
... als ausgebildete Pflegefachkraft
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.871,00 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 3.050,00 €
... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.442,00 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 2.593,00 €
... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.085,00 €
- im dritten Jahr der Ausbildung
- 1.279,00 €
... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.006,00 €
- im zweiten Jahr der Ausbildung
- 1.086,00 €
Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse
- Sonderzahlungen
- Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. 36 % im Juni + 50 % im November ohne Bedingungen
- Zuschläge
-
- Bereitschaftsdienste
- Nacht-, Sonn-, Feiertag
- Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
- Zulagen
-
- Schichtdienst
- Wechselschicht
- Besondere Funktionen
- Besondere Qualifikation
- Sonderaufgaben
- Zuschüsse
-
- Öffentlicher Nahverkehr
- Betriebliche Altersversorgung
- Vermögenswirksame Leistung
- Gesundheitsförderung/Sport
- Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
- Lehrmittel
- Jubiläum
- Altersvorsorge
- Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Tarifvertrag und Mitbestimmung
- Geltender Tarifvertrag für die Pflege
- Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD)
- Mitarbeitervertretung
-
- Gewählter Betriebsrat
- Andere gewählte Interessenvertretung
Arbeitszeit
Arbeitszeit / Urlaub
- Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,71 Stunden/Woche.
- Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. Zusatzurlaub für Nachtarbeit
Dienstpläne
- Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:
Einsatz von Aushilfskräften bei kurzfristigem Bedarf
- Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:
Zeitnaher Freizeitausgleich
Gesundheit und Karriere
Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf
Verläßlicher Dienstplan, Betriebl. Gesundheitsmanagement, Schulungen zum rückengerechten Arbeiten
Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“
Weiterbildungen zur Praxisanleiterin, gerontopsychiatrischen FK, Palliativ-Care-FK, Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung
Unterstützung beim Einstieg
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Bereitstellung von Zimmern und Apartments, Unterstützung bei der Suche auf dem Wohnungsmarkt
Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf
Praktikumsplätze werden zur Verfügung gestellt, Zusammenarbeit mit ARGE
Unterstützung beim Quereinstieg in den Pflegeberuf
Verfügungstellung von Praktikumsplätzen, Ermöglichen berufsbegleitender Ausbildung
Hinweis: Die Unterstützung beim Quereinstieg aus anderen Berufen setzt meist voraus, dass Sie zu einer Umschulung bereit sind.
Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund
Angebot von Deutschkursen, Angebot von internen Mentoren
Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.
Stand der Information: 3. Februar 2020