Bezahlung
Grundgehalt
Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)
... als ausgebildete Pflegefachkraft
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.880,56 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 3.053,48 €
... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.429,67 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 2.747,56 €
... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.165,69 €
- im dritten Jahr der Ausbildung
- 1.328,38 €
... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.160,00 €
- im zweiten Jahr der Ausbildung
- 1.226,00 €
Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse
- Sonderzahlungen
-
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. Auszubildende
§ 14 Abs. 1 TVAzubi-VKKH
90 v. H. des in den Kalendermonaten August, September und Oktober durchschnittlich gezahlten Entgelts
Auszahlung im November
Dienstnehmer/-innen
§ 20 Abs. 2 TV-VKKH
79,74 v.H. des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts
Auszahlung im November
Voraussetzung: bestehendes Beschäftigungsverhältnis am 1. Dezember
Vomhundertsatz variiert je nach Entgeltgruppe - Zuschläge
-
- Bereitschaftsdienste
- Nacht-, Sonn-, Feiertag
- Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
- Zulagen
-
- Schichtdienst
- Wechselschicht
- Besondere Funktionen
- Besondere Qualifikation
- Sonderaufgaben
- Besondere Flexibilität
- Zuschüsse
-
- Öffentlicher Nahverkehr
- Betriebliche Altersversorgung
- Vermögenswirksame Leistung
- Gesundheitsförderung/Sport
- Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
- Lehrmittel
- Familienheimfahrten
- Jubiläum
- Sonstiges
Auszubildende:
Familienheimfahrten
Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lehrmaterial werden zur Verfügung gestellt
HVV-Profiticket
Vermögenswirksame Leistungen EUR 13,29 mtl.
Dienstnehmer/-innen:
Betriebliche Altersversorgung,
HVV-Profiticket
Familienservice (Kooperation)
Gesundheitsförderung (Kooperation)
Zulage für „Führung auf Probe“
bzw. „Führung auf Zeit“
Besondere Zahlungen:
Vermögenswirksame Leistungen EUR 6,65 mtl.
Jubiläumsgeld
25 Jahre EUR 350,00
40 Jahre EUR 500,00 - Altersvorsorge
- Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Zusatzversorgungskasse und Betriebsrentenzusage
Tarifvertrag und Mitbestimmung
- Geltender Tarifvertrag für die Pflege
-
Auszubildende außer GPA:
Tarifvertrag für Auszubildende bei Mitgliedern des Verbandes kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg (TVAzubi-VKKH)
Dienstnehmer/-innen:
Tarifvertrag für den Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg (TV-VKKH) - Mitarbeitervertretung
-
- Gewählte Jugendvertretung
- Andere gewählte Interessenvertretung
Arbeitszeit
Arbeitszeit / Urlaub
- Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,50 Stunden/Woche.
- Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. 30-40 Tage Urlaub und Zusatzurlaub (2020 max. 38 Tage, 2021 max. 39 Tage, ab 2022 max. 40 Tage)
Auszubildende
§ 9 Abs. 1 TVAzubi-VKKH 30 Tage
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im Schichtdienst pauschal einen Tag Zusatzurlaub.
Dienstnehmer/-innen
§ 26 Abs. 1 TV-VKKH
§ 27 Abs. 1-3 TV-VKKH
§ 27 Abs. 3.1 TV-VKKH
30 Tage plus max. 10 Zusatzurlaubstage (Steigerung bis zum Jahr 2021) für Wechselschichtarbeit und/oder regelmäßige Nachtarbeit (jährlich zusätzlich bis zu 4 Urlaubstage); maximal jedoch 40 Urlaubstage
- Sonderurlaub
-
Auszubildende:
5 Tage Prüfungsvorbereitung
Im Übrigen gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechend.
Dienstnehmer/-innen:
Sonderurlaub (unbezahlt) möglich
Arbeitsbefreiungen (diverse Gründe; Einschränkung des § 616 BGB)
Dienstpläne
- Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:
Pflegepool (Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten ohne feste Stationszuordnung - "geplante Springer"
- Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:
Einspringprämien gemäß Tarif sowie übertariflich
Gesundheit und Karriere
Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf
diverse Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“
individuell
Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst
individuell
Unterstützung beim Einstieg
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Erfolgt bei Bedarf durch ein Kooperationsunternehmen der Wohnungswirtschaft.
Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf
Pflegepool (feste Arbeitszeiten, Ausschluss bestimmter Schichten möglich)
individuelle Teilzeitmodelle
Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund
Kooperation mit verschiedenen Unternehmen, die internationale Fachkräfte vermitteln und begleiten
Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.
Stand der Information: 6. Juli 2021