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Arbeitgeber in der Pflege

Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH

  • Sozialbehörde
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Übersicht

566 beschäftigte Pflegekräfte

1420 Beschäftigte insgesamt

40 Auszubildende im ersten Jahr

Träger
Immanuel Albertinen Diakonie gGmbH
(freigemeinnützig)

Grundgehalt

Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)

... als ausgebildete Pflegefachkraft

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.880,56 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
3.053,48 €

... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.429,67 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
2.747,56 €

... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann

im ersten Jahr der Ausbildung
1.165,69 €
im dritten Jahr der Ausbildung
1.328,38 €

... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz

im ersten Jahr der Ausbildung
1.160,00 €
im zweiten Jahr der Ausbildung
1.226,00 €

Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse

Sonderzahlungen
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. Auszubildende
§ 14 Abs. 1 TVAzubi-VKKH
90 v. H. des in den Kalendermonaten August, September und Oktober durchschnittlich gezahlten Entgelts
Auszahlung im November

Dienstnehmer/-innen
§ 20 Abs. 2 TV-VKKH
79,74 v.H. des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts
Auszahlung im November
Voraussetzung: bestehendes Beschäftigungsverhältnis am 1. Dezember

Vomhundertsatz variiert je nach Entgeltgruppe
Zuschläge
  • Bereitschaftsdienste
  • Nacht-, Sonn-, Feiertag
  • Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
Zulagen
  • Schichtdienst
  • Wechselschicht
  • Besondere Funktionen
  • Besondere Qualifikation
  • Sonderaufgaben
  • Besondere Flexibilität
Zuschüsse
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Gesundheitsförderung/Sport
  • Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
  • Lehrmittel
  • Familienheimfahrten
  • Jubiläum
  • Sonstiges

Auszubildende:
Familienheimfahrten
Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lehrmaterial werden zur Verfügung gestellt

HVV-Profiticket
Vermögenswirksame Leistungen EUR 13,29 mtl.

Dienstnehmer/-innen:
Betriebliche Altersversorgung,
HVV-Profiticket
Familienservice (Kooperation)
Gesundheitsförderung (Kooperation)
Zulage für „Führung auf Probe“
bzw. „Führung auf Zeit“

Besondere Zahlungen:
Vermögenswirksame Leistungen EUR 6,65 mtl.
Jubiläumsgeld
25 Jahre EUR 350,00
40 Jahre EUR 500,00

Altersvorsorge
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Zusatzversorgungskasse und Betriebsrentenzusage

Tarifvertrag und Mitbestimmung

Geltender Tarifvertrag für die Pflege
Auszubildende außer GPA:
Tarifvertrag für Auszubildende bei Mitgliedern des Verbandes kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg (TVAzubi-VKKH)

Dienstnehmer/-innen:
Tarifvertrag für den Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg (TV-VKKH)
Mitarbeitervertretung
  • Gewählte Jugendvertretung
  • Andere gewählte Interessenvertretung

Arbeitszeit / Urlaub

  • Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,50 Stunden/Woche.
  • Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. 30-40 Tage Urlaub und Zusatzurlaub (2020 max. 38 Tage, 2021 max. 39 Tage, ab 2022 max. 40 Tage)

    Auszubildende
    § 9 Abs. 1 TVAzubi-VKKH 30 Tage
    Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im Schichtdienst pauschal einen Tag Zusatzurlaub.

    Dienstnehmer/-innen
    § 26 Abs. 1 TV-VKKH
    § 27 Abs. 1-3 TV-VKKH
    § 27 Abs. 3.1 TV-VKKH
    30 Tage plus max. 10 Zusatzurlaubstage (Steigerung bis zum Jahr 2021) für Wechselschichtarbeit und/oder regelmäßige Nachtarbeit (jährlich zusätzlich bis zu 4 Urlaubstage); maximal jedoch 40 Urlaubstage
Sonderurlaub
Auszubildende:
5 Tage Prüfungsvorbereitung
Im Übrigen gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechend.

Dienstnehmer/-innen:
Sonderurlaub (unbezahlt) möglich
Arbeitsbefreiungen (diverse Gründe; Einschränkung des § 616 BGB)

Dienstpläne

  • Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:

    Pflegepool (Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten ohne feste Stationszuordnung - "geplante Springer"

  • Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:

    Einspringprämien gemäß Tarif sowie übertariflich

Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf

diverse Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“

individuell

Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst

individuell

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Erfolgt bei Bedarf durch ein Kooperationsunternehmen der Wohnungswirtschaft.

Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf

Pflegepool (feste Arbeitszeiten, Ausschluss bestimmter Schichten möglich)
individuelle Teilzeitmodelle

Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund

Kooperation mit verschiedenen Unternehmen, die internationale Fachkräfte vermitteln und begleiten

Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.

Stand der Information: 6. Juli 2021