Hamburg.deArbeitgeber in der PflegeAltenheim Haus Flottbek-Nienstedten
Arbeitgeber in der Pflege

Altenheim Haus Flottbek-Nienstedten

  • Sozialbehörde
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Übersicht

44 beschäftigte Pflegekräfte

95 Beschäftigte insgesamt

6 Auszubildende im ersten Jahr

Träger
Altenheimstiftung Flottbek-Nienstedten
(freigemeinnützig)

Grundgehalt

Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)

... als ausgebildete Pflegefachkraft

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.871,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
3.050,00 €

... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.442,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
2.593,00 €

... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann

im ersten Jahr der Ausbildung
1.085,00 €
im dritten Jahr der Ausbildung
1.279,00 €

... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz

im ersten Jahr der Ausbildung
1.006,00 €
im zweiten Jahr der Ausbildung
1.086,00 €

Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse

Sonderzahlungen
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. 86 % des Bruttogehalts (50 % "Weihnachtsgeld"; 36 % "Urlaubsgeld"
Zuschläge
  • Nacht-, Sonn-, Feiertag
  • Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
Zulagen
  • Schichtdienst
  • Besondere Funktionen
Zuschüsse
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
  • Tod eines nahen Verwandten
Altersvorsorge
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. EZVK

Tarifvertrag und Mitbestimmung

Geltender Tarifvertrag für die Pflege
Kirchlicher Tarif der Diakonie (KTD)
Mitarbeitervertretung
  • keine

Arbeitszeit / Urlaub

  • Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,70 Stunden/Woche.
  • Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr.
Sonderurlaub
Dienstjubiläum; tarifliche Freistellungen

Dienstpläne

  • Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:

    Kollegiale Hilfe aus anderen Wohnbereichen

  • Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:

    Einkaufsgutschein für unvorhergesehenes Einspringen am Wochenende

Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf

Kinästhetiktrainerin im Haus; Fortbildungen; psychosoziale Fachberatung bei persönlichen Problemen; Fallbesprechungen bei schwierigen Pflegesituationen

Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“

Förderung möglich, richtet sich nach dem Bedarf der Einrichtung

Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst

Wohnbereichsleitung; Ausbildereignung

Unterstützung bei der Wohnungssuche

durch das Diakonische Werk in Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften; Aushang am "Schwaren Brett"

Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf

Erprobung durch Hospitationen und Praktika; Einarbeitung durch erfahrene Kolleg*innen

Unterstützung beim Quereinstieg in den Pflegeberuf

Einblick in das Berufsfeld durch Hospitationen und Praktika

Hinweis: Die Unterstützung beim Quereinstieg aus anderen Berufen setzt meist voraus, dass Sie zu einer Umschulung bereit sind.

Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund

Einblick in das Berufsfeld durch Hospitationen und Praktika

Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.

Stand der Information: 5. Februar 2020