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Arbeitgeber in der Pflege

Ambulanter Pflegedienst ELIM mobil Hamburg

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Übersicht

8 beschäftigte Pflegekräfte

13 Beschäftigte insgesamt

1 Auszubildende im ersten Jahr

Träger
Stiftung Freie evangelische Gemeinde in Norddeutschland
(freigemeinnützig)

Grundgehalt

Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)

... als ausgebildete Pflegefachkraft

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.871,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
3.050,00 €

... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.442,00 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
2.593,00 €

... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann

im ersten Jahr der Ausbildung
1.085,00 €
im dritten Jahr der Ausbildung
1.279,00 €

... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz

im ersten Jahr der Ausbildung
1.006,00 €
im zweiten Jahr der Ausbildung
1.086,00 €

Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse

Sonderzahlungen
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. KTD: 86%
Zuschläge
  • Bereitschaftsdienste
  • Nacht-, Sonn-, Feiertag
  • Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
Zulagen
  • Schichtdienst
  • Wechselschicht
  • Besondere Funktionen
  • Besondere Qualifikation
Zuschüsse
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Kinderbetreuung/Kita
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
  • Jubiläum
Altersvorsorge
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. KTD: Direktversicherung

Tarifvertrag und Mitbestimmung

Geltender Tarifvertrag für die Pflege
bisher hauseigene Richtlinien, geplant rückwirkend ab 1.1.20: KTD (Kirchlicher Tarif Diakonie) mit Überleitungsvereinbarung. Obige Gehaltsangaben jeweils auf KTD nach Überleitung bezogen
Mitarbeitervertretung
  • Andere gewählte Interessenvertretung

Arbeitszeit / Urlaub

  • Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,70 Stunden/Woche.
  • Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. gemäß KTD
Sonderurlaub
gemäß KTD

Dienstpläne

  • Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:

    Zusatzvergütung

Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf

Betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible Arbeitszeiten, Supervision und persönliche Begleitung durch hauseigenen Seelsorger, Angebote zur Beratung und Entlastung für Mitarbeitende und Angehörige durch PflegePartner Diakonie

Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“

Systematische Fort- und Weiterbildung sowie weitere Personalentwicklungsmaßnahmen

Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst

Qualitätsmanagement, Pflegeprozessbeauftragte

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Möglichkeiten für bezahlbare Wohnungen/Zimmer über eine Kooperation zwischen Hamburger Wohnungsunternehmen und der Hamburgischen Pflegegesellschaft HPG sowie Kontakte zu weitere Vermietungsgesellschaften

Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf

persönliche Gespräche rechtzeitig vor Wiedereinstieg, Versuch der Berücksichtigung individueller Aspekte bei der Dienstplangestaltung

Unterstützung beim Quereinstieg in den Pflegeberuf

Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten (z.B. Hamburger Qualifizierungsoffensive)

Hinweis: Die Unterstützung beim Quereinstieg aus anderen Berufen setzt meist voraus, dass Sie zu einer Umschulung bereit sind.

Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund

Unsere Pflegemitarbeitenden kommen aus unterschiedlichsten Nationen, Kooperation mit der DEKRA Expert Migration Health Care

Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.

Stand der Information: 5. Februar 2020