Hamburg.deArbeitgeber in der PflegeAltenheim für Gehörlose
Arbeitgeber in der Pflege

Altenheim für Gehörlose

  • Sozialbehörde
  •  
  • Sozialbehörde
  •  

Übersicht

13 beschäftigte Pflegekräfte

24 Beschäftigte insgesamt

2 Auszubildende im ersten Jahr

Träger
Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH
(freigemeinnützig)

Grundgehalt

Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)

... als ausgebildete Pflegefachkraft

beim Einstieg ohne Berufserfahrung
2.829,37 €
mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
3.369,54 €

... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann

im ersten Jahr der Ausbildung
1.000,00 €
im dritten Jahr der Ausbildung
1.200,00 €

Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse

Sonderzahlungen
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. volles 13. Gehalt
Zuschläge
  • Nacht-, Sonn-, Feiertag
Zulagen
  • Schichtdienst
  • Besondere Funktionen
Zuschüsse
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
  • Jubiläum
Altersvorsorge
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. 1/3 AN + 2/3 AG => 6,9 % vom Brutto

Tarifvertrag und Mitbestimmung

Geltender Tarifvertrag für die Pflege
Haustarifvertrag
Mitarbeitervertretung
  • Andere gewählte Interessenvertretung

Arbeitszeit / Urlaub

  • Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,50 Stunden/Woche.
  • Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. zusätzlich 24.12. und 31.12. frei oder ausgleichsfreier Tag
Sonderurlaub
tariflich geregelt im Haustarifvertrag

Dienstpläne

  • Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:

    Zuschlag

Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“

Umfangreicher Fortbildungskatalog

Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.

Stand der Information: 12. Februar 2020