Bezahlung
Grundgehalt
Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)
... als ausgebildete Pflegefachkraft
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.788,00 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 2.940,00 €
... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.352,00 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 2.521,00 €
... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.200,00 €
- im dritten Jahr der Ausbildung
- 1.400,00 €
... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.051,00 €
- im zweiten Jahr der Ausbildung
- 1.125,00 €
Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse
- Sonderzahlungen
-
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. feste Sonderzahlung: 50%
variable Sonderzahlung: max. 48% - Zuschläge
-
- Nacht-, Sonn-, Feiertag
- Zulagen
-
- Schichtdienst
- Wechselschicht
- Zuschüsse
-
- Betriebliche Altersversorgung
- Kinderbetreuung/Kita
- Vermögenswirksame Leistung
- Gesundheitsförderung/Sport
- Lehrmittel
- Jubiläum
- Geburt eines Kindes
- Tod eines nahen Verwandten
- Sonstiges
Berufskleidung (Zuschuss und gestellt)
Krankengeldzuschuss
Beihilfe für Zahnersatz und auf Brillengläser
Mitarbeiterrabatt in unseren Restaurants
Famlienbudget - Altersvorsorge
- Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge der Evangelischen Zusatzversorgungskasse.
Tarifvertrag und Mitbestimmung
- Geltender Tarifvertrag für die Pflege
- AVR.HN
- Mitarbeitervertretung
-
- Andere gewählte Interessenvertretung
Arbeitszeit
Arbeitszeit / Urlaub
- Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 40,00 Stunden/Woche.
- Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr.
- Sonderurlaub
-
Zusatzurlaub für Schicht- bzw. Nachtarbeit im Vorjahr
Jubiläum nach Betriebszugehörigkeit:
von 10 Jahren drei Tage,
von 20 Jahren sechs Tage,
von 30 Jahren neun Tage,
von 40 Jahren zwölf Tage
Dienstpläne
- Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:
Planungssicherheit im Dienstplan für drei Monate im Voraus
Wunschdienstplan mit individuellen Dienstzeiten
Unterstützung aus anderen Wohnbereichen
Gesundheit und Karriere
Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf
moderne Hilfsmittel, z.B. Lifter
Krankenrückkehrgespräche
betriebliches Eingliederungsmanagement
Supervisionen
Gesundheitswochen
Online-Fitnesskurs
Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“
Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter/-innen
durch interne und externe Fortbildungen
Kosten der Fortbildung und die Freistellung von der Arbeit übernimmt der Arbeitgeber
Karrierepfade vom Auszubildenden/Hilfskraft über stv. Wohnetagenleitung bis zur Hausleitung
Talenteworkshop für potentielle Nachwuchskräfte
Traineeprogramm für Nachwuchsführungskräfte
eigenes Führungskräftetraining mit jährlichen Refreshern für alle (stv.) Wohnetagenleitungen
Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst
Führungslaufbahn:
- stv. WEL/WEL
- Pflegedienstleitung
- Hausleitung
Fachlaufbahn:
- FK Palliativ
- FK Geronto
- FK Hygiene
- Qualitäts(management)beauftragte
- Praxisanleitung
- Übernahme von Beauftragungen, z.B. Wund-/Schmerzmanagement, Ernährung
Unterstützung beim Einstieg
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf
Einarbeitungsplan
Mentor/-in während der Einarbeitung
Angebot an individuellen Fortbildungen
Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund
festen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten
Mentor/-in während der Einarbeitung
Begleitung zu Behörden
Angebot an Sprachkursen während der Arbeitszeit
Angebot an Unterkünften (soweit vorhanden)
Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.
Stand der Information: 13. Mai 2020